Das Umsatzsteuerkarussell

Oliver Niekiel

service-niekiel-ust-karussell-kinderspiele_1828_karussellMan findet es weder auf dem Bremer Freimarkt noch auf dem Münchener Oktoberfest. Und dennoch ist es in aller Munde. Zuletzt hat es im Zusammenhang mit dem Emissionshandel für Schlagzeilen gesorgt. Die Rede ist vom sogenannten Umsatzsteuerkarussell, einer Methode der Steuerhinterziehung, die Schätzungen zufolge allein in Deutschland zu einem jährlichen Steuerschaden im zweistelligen Milliardenbereich führt. Doch was genau ist darunter zu verstehen?

Ein Karussellgeschäft läuft nach beispielsweise folgendem Muster über mehrere Stufen ab: Zunächst veräußert ein niederländischer Unternehmer (nachfolgend U1) eine Ware grenzüberschreitend an einen Unternehmer in Deutschland (nachfolgend U2). Wegen der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen fällt für U1 weder in den Niederlanden noch in Deutschland Umsatzsteuer an. Diese ist vielmehr von U2 als Erwerber im Bestimmungsland zu entrichten. Es handelt sich um einen im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb. Anschließend veräußert der deutsche Unternehmer U2 die Ware innerhalb Deutschlands weiter an einen anderen Unternehmer (nachfolgend U3). Für diese „normale“ Lieferung schuldet er die deutsche Umsatzsteuer, die er U3 in Rechnung stellt, bei ordnungsgemäßem Lauf der Dinge von diesem vereinnahmt und an das Finanzamt abführt (oder mit Vorsteuererstattungsbeträgen verrechnet). Der Abnehmer U3 kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, bekommt sie also vom Finanzamt erstattet. Der Veräußerer U2 führt – anders als gesetzlich vorgesehen – jedoch im Rahmen des Karussellgeschäfts keine Umsatzsteuer ab. U3 macht sie gleichwohl als Vorsteuer geltend. Schließlich veräußert U3 die Ware an den niederländischen Unternehmer U1 zurück. Diese Lieferung ist als innergemeinschaftliche Lieferung wiederum steuerfrei. Der niederländische Erwerber U1 muss einen innergemeinschaftlichen Erwerb in den Niederlanden versteuern. Das Karussell dreht sich erneut, U2 veräußert die Ware mithin wieder an U3, der sie wieder an U1 veräußert. In der dargestellten Konstellation entsteht der Schaden in Deutschland dadurch, dass sich U3 die Umsatzsteuer vom Finanzamt jeweils erstatten lässt und U2 als einziger Beteiligter, der in Deutschland Umsatzsteuer schuldet, diese nicht abführt.

In der Praxis laufen die Karussellgeschäfte oftmals über mehr als die drei dargestellten Stufen, jedoch regelmäßig nach dem gleichen Muster. Zumeist werden Gegenstände veräußert, die klein und wertvoll sind (etwa Computerteile, Edelmetalle).

Am 15. August 2011 hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Prozess begonnen, in dem Emissionspapiere im Rahmen eines Umsatzsteuerkarussells gehandelt wurden. Der hierdurch eingetretene Schaden soll bei über 200 Millionen Euro liegen. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2011 wurde bereits das Umsatzsteuergesetz geändert. Für die Übertragung von Berechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz schuldet seither der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, muss diese also selbst berechnen, an das Finanzamt abführen und kann sie unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft war bislang unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere schon bei sonstigen Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer und bei Bauleistungen anwendbar. Um die Umsatzsteuerkarusselle weitgehend auszuschalten, müsste letztlich die Umkehr der Steuerschuldnerschaft für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Regelfall werden. Dies wiederum müsste zunächst die auch für Deutschland maßgebliche Mehrwertsteuersystemrichtlinie als zulässig vorsehen. In einer EU mit immer mehr Mitgliedstaaten dürfte dies in absehbarer Zeit kaum umsetzbar sein. Die Karusselle werden sich weiterdrehen.

Veröffentlicht von on Nov 14th, 2011 und gespeichert unter DRUM HERUM, NIEKIELS SERVICE ECKE. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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