Autoschlüssel in den Oberarm

Gerichtsgeschichten aus Schwetzingen, Teil 7

Pinar Karacinar

„Ich schwör’s ihnen, der hat sich die Verletzungen selbst zugefügt“, gab ein angeklagter Pumpmaschinist aus St. Leon-Rot in seinen letzten Worten vor dem Schwetzinger Amtsgericht an. „Er hat jetzt alles erreicht. Er hat es geschafft, dass ich nicht mehr mit seiner Mutter zusammen bin und jetzt sitz ich wegen ihm vor Gericht“, stellte er entsetzt fest. Im September vergangenen Jahres soll der Angeklagte den 19-jährigen Sohn seiner früheren Lebensgefährtin in Reilingen mit einem Autoschlüssel in den Oberarm gestochen haben. Die Mutter des geschädigten jungen Mannes war jahrelang mit dem Angeklagten liiert. Gemeinsam mit ihrem Sohn und ihm hatten sie in St. Leon-Rot in einem Haus gelebt. Nach der Trennung hätte der Angeklagte immer wieder Mutter und Sohn nachgestellt, erklärte der 19-jährige Geschädigte. „Er hat uns wochenlang verfolgt“, gab dieser an. Auch am besagten Tag hätte der ehemalige Lebensgefährte der Mutter ihm an ihrem neuen Wohnort in Reilingen mit dem Auto nachgestellt und ihn zu Halten gebracht. Dann hätte er die Fahrertür aufgemacht und ihn als „arrogantes Arschloch“ beschimpft. Auch habe er die Schlüssel des Autos abgezogen. „Ich hab immer mehr Schiss bekommen“, schilderte der junge Mann im Zeugenstand. Schließlich hätte der Angeklagte drei Mal mit dem Autoschlüssel in seinen Oberarm gestochen.
Der Angeklagte stritt die Tat ab: „Ich wollte nur mit ihm reden, ich habe ihn deswegen angebettelt.“ Auch hätte er dabei geweint und sei gar nicht in der Lage gewesen, dem Jungen etwas anzutun. „Er hat nicht reagiert und mich ignoriert, deswegen habe ich den Schlüssel abgezogen und gegen die Scheibe am Beifahrersitz geschmissen“, erklärte der Angeklagte weiter.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wie er sich die Verletzungen am Oberarm des Geschädigten erklären könne, gab er an, dass dieser sich die Verletzungen selbst zugefügt haben müsse.
Da der Angeklagte bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war und keinerlei Eintragungen in seinen Bundeszentralregister enthielt, einigten sich Staatsanwaltschaft und Gericht mit Zustimmung des Angeklagten darauf, das Verfahren wegen Geringfügigkeit vorläufig einzustellen. Gegen eine Auflage zur Zahlung von 600 Euro wurde das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Pumpmaschinisten schließlich eingestellt.

Veröffentlicht von on Aug 5th, 2013 und gespeichert unter DRUM HERUM, GERICHTSGESCHICHTEN. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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