P         eter  Hoeltzenbein  ist  als  Senior  Asso-
        ciate im Düsseldorfer Büro von Bird &
Bird     im     Bereich     des     deutschen     und
europäischen  Kartellrechts  tätig.  Er  führt
Fusionskontrollverfahren   durch   und   ver-
tritt   Mandanten   in   Untersagungs-   und
Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartell-
amt  und  der  Europäischen  Kommission.
Darüber hinaus berät er bei der Gestaltung
von Vertriebssystemen und zum Technolo-
gietransfer.  „Das  Spektrum  meiner  Tätig-
keit   im   Kartellrecht   ist   außerordentlich
groß, was nicht zuletzt mit der besonderen
Ausrichtung   von   Bird   &   Bird   auf   dem
Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes zu
tun   hat“,   sagt   Hoeltzenbein.   „Was   den
Schutz   geistigen   Eigentums   angeht,   ist
Bird     &     Bird     einer,     wenn     nicht     der
Marktführer in Europa.“ Viele der kartell-
rechtlichen  Fälle  weisen  bei  Hoeltzenbein
einen
Bezug zum Patentrecht                                                                                                      auf.
„Patentpools, Zwangslizenz, Technologie-
transfer: Die Schnittstelle hin zum gewerb-
lichen Rechtsschutz ist momentan sicher-
lich  einer  der  spannendsten  Bereiche  im
Kartellrecht.“
         Das Kartellrecht ist aber nicht nur juri-
stisch hoch anspruchsvoll. Über das juristi-
sche  Rüstzeug  hinaus  ist  dabei  vor  allem
die Fähigkeit gefordert, komplexe ökono-
mische     Zusammenhänge     verstehen     zu
können. „Kein Fall ist wie der andere. Wir
haben viel mit sehr fortschrittlichen Unter-
nehmen   und   innovativen   Produkten   zu
tun. Da muss man jedes Mal neu begrei-
fen,   wie   die   Märkte   funktionieren.   Vor
allem    muss    man    das    hinterher    auch
anschaulich   und   mit   einfachen   Worten
darstellen können.“ Das gehe nicht immer
ohne  Ortsbesichtigung  ab.  „Letztens  ha-
ben wir einen Hersteller von Flugsimulato-
ren  beraten.  Die  bauen  nur  Einzelstücke.
In diesem Fall hat es mir bei der Beratung
sehr  geholfen,  ein  Gefühl  für  die  enorme
Komplexität der Produkte und das Zusam-
menspiel  mit  den  verschiedenen  Zuliefe-
rern zu gewinnen. Die haben mir das dann
während   eines   Fluges   im   Simulator   er-
klärt.“
         „Kartellrechtler  müssten  häufig  gegen
den  Ruf  ankämpfen,  Bedenkenträger  zu
sein“, meint Hoeltzenbein. Bei komplexen
oder  noch  unklaren  Sachverhalten  sei  es
oft nicht möglich, aus dem Stegreif klare
Antworten  zu  geben.  „Wenn  ich  unseren
Gesellschaftsrechtlern mitteilen muss, dass
sie  ihren  Deal  so  nicht  durchziehen  kön-
nen, muss ich das Problem in einer Weise
auf  den  Punkt  bringen  können,  dass  das
Problem    auch    für    einen    Nichtwettbe-
werbsrechtler ohne weiteres klar wird.“ Das
mache  ein  proaktives  Vorgehen  und  die
fortlaufende Sensibilisierung der Kollegen
für kartellrechtliche Fallstricke erforderlich.
Stress  könne  allerdings  entstehen,  wenn
die  kartellrechtliche  Brisanz  erst  in  einem
fortgeschrittenen  Stadium  einer  Transak-
tion   bemerkt   werde   oder   aus   anderen
Gründen ein besonderer Zeitdruck besteht.
In einem solchen Fall helfe es, einen guten
Draht zu den Fallbearbeitern bei den Wett-
bewerbsbehörden  zu  haben.  „Vor  Ostern
hing ein Deal allein von einer kartellrecht-
lichen Rechtsfrage ab. Das Bundeskartell-
amt tat sich schwer darin, unserer Auffas-
sung
zu folgen. Wir mussten                                                                                                        viel
Überzeugungsarbeit  leisten,  während  der
Deal  wegen  der  Verzögerung  zu  platzen
drohte.     Gründonnerstag     kam     langsam
Bewegung in die Sache. Der Berichterstat-
ter blieb dann eigens für uns noch bis spät
in den Abend am Ball, nur um nach absch-
ließender  Würdigung  unserer  Argumente
dann  doch  noch  grünes  Licht  zu  geben.
Das  war  alles  andere  als  eine  Selbstver-
ständlichkeit und hat uns allen stressfreie
Ostern ermöglicht.“
         Einen weiteren positiven Aspekt seiner
Arbeit nennt Hoeltzenbein, dass man beim
Kartellrecht  häufig  mit  Anwälten  anderer
Sozietäten  zusammenarbeite.  „Bei  einem
Unternehmenskauf,   der   Gründung   eines
Gemeinschaftsunternehmens    oder    einer
Gestaltung  einer  Kooperation  haben  die
beteiligten
Unternehmen und                                                                                                  deren
Anwälte  in  aller  Regel  ein  gemeinsames
Interesse daran, dass die Sache rund läuft.
Dann  versucht  man,  aufkommende  Pro-
bleme auch gemeinsam zu lösen.“ Er habe
dabei  viel  aus  der  Zusammenarbeit  und
dem professionellen Umgang mit anderen
Kartellrechtlern gelernt.
         Der Werdegang von Peter Hoeltzenbein
ist von seiner Begeisterung für den Sport
geprägt. Während seines Studiums gehörte
Hoeltzenbein zu den besten Ruderern der
Welt,   war   Weltmeister   im   Deutschland-
Achter und gewann Silber bei den Olympi-
schen  Spielen.  „Die  meisten  Hausarbeiten
habe  ich  in  Trainingslagern  irgendwo  in
Italien   und   Australien   geschrieben;   für
Vorlesungen    war    neben    dem    Training
kaum Zeit.“ Dafür hat ihm der Sport erste
praktische  Erfahrungen  als  Rechtsberater
und schließlich auch die Begeisterung für
das  Kartellrecht  eingebracht.  „Als  in  den
neunziger Jahren das strikte Werbeverbot
im  Rudern  fiel,  nahmen  wir  Sportler  die
Vermarktung   selbst   in   die   Hand.   Viele
Rechtsfragen    in    der    Sportvermarktung
waren damals noch völlig offen. Da mus-
sten wir uns einiges ausdenken.“ Über die
Sportvermarktung kam Hoeltzenbein auch
zu seinem ersten bedeutenden Fall im Kar-
tellrecht. Der internationale Ruderverband
beanspruchte damals Werberechte an Boo-
ten und Ruderern und Hoeltzenbein legte
eine  Beschwerde  wegen  des  Missbrauchs
einer  den  Markt  beherrschenden  Stellung
bei der Europäischen Kommission ein. „Ich
war damals noch nicht einmal Referendar;
da  war  das  schon  eine  irre  Sache,  als  wir
dann nach Brüssel zu Verhandlungen mit
der Kommission gefahren sind.“
         Bis   zu   diesem   Zeitpunkt   hatte   sich
Hoeltzenbein     nicht     vorstellen     können,
als Wirtschaftsanwalt zu einer der großen
Law Firms zu gehen. „Ich hatte so meine
Bedenken,  ob  ich  mich  in  einem  solchen
Laden    wohl    fühlen    könnte.    Mir    war
wichtig, nicht in eine Tretmühle zu kom-
men,   in   der   ich   dann   den   ganzen   Tag
nichts  anderes  tue,  als  Anlagen  für  Fusi-
onsanmeldungen
                                                        zusammenzustellen.“
Bird & Bird habe er dann auch mit Bedacht
ausgewählt. „Schon allein bei dem Namen
hatte  ich  ein  gutes  Gefühl.  Bird  &  Bird
war  gerade  neu  in  Deutschland  und  ich
war
quasi von Anfang an                                                                                              dabei.“
Bei  Bird  &  Bird  sei  sein  Spektrum,  ins-
besondere   am   Anfang,   viel   breiter   ge-
wesen.  „Ich  konnte  schneller  Verantwor-
tung  übernehmen  als  das  anderswo  der
Fall gewesen wäre.“ Und nicht ohne Stolz
fügt  er  hinzu:  „Auch  im  Sportrecht  sind
wir in Deutschland mittlerweile eine aner-
kannte Nummer.“
Titel 8 justament april  2005 Kartellrechtler: keine Bedenkenträger justament-Gespräch mit Bird & Bird-Anwalt Peter Hoeltzenbein Peter Hoeltzenbein ist Rechtsanwalt und als
Senior Associate im Düssel-
dorfer Büro von Bird & Bird
auf dem Gebiet des deutschen
und europäischen Kartell-
rechts tätig. Er führt Fusions-
kontrollverfahren durch und
vertritt Mandanten vor dem
Bundeskartellamt und der
Europäischen Kommission.