Verwaltungsrecht im Zeitalter der Digitalisierung

Annette Guckelberger hat das Lehrbuch von Wilfried Erbguth übernommen

Matthias Wiemers

Im Jahre 2005 veröffentlichte der Rostocker Verwaltungsrechtler Wilfried Erbguth die erste Auflage eines Lehrbuchs zum Allgemeinen Verwaltungsrecht. Das Buch war damals etwa halb so umfangreich wie heute, da die 10. Auflage inzwischen von der Saarbrücker Professorin Annette Guckelberger vollständig verantwortet wird. Nach nur zwei Jahren, wo sie zunächst als Mitautorin aufgetreten war, hat Guckelberger den Band durchgehend auf den neuesten Stand gebracht. Von besonderem Interesse ist, wie Guckelberger in diesem Lehrbuch mit dem Digitalverwaltungsrecht umgeht. Denn sie hat erst im vergangenen Jahr ebenfalls bei Nomos ein monumentales Handbuch zum Thema „Öffentliche Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung“ herausgebracht. Das didaktische Konzept, das sich durch eingestreute Kapitel mit Wiederholungs- und Verständnisfragen zu den einzelnen Teilen manifestiert, hat Guckelberger festgehalten. Es macht sich aber durchgängig auch die europarechtliche Komponente des deutschen Verwaltungsrechts bemerkbar (bes. § 3).

Im ersten Teil, der als Einführung bezeichnet wird, werden der Begriff der öffentlichen Verwaltung (§ 1), Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht (§ 2) und „Verwaltungsrecht und Unionsrecht“ (§ 4) thematisiert.
Der zweite Teil ist „Grundlagen des Verwaltungsrechts“ gewidmet, beginnend mit einer Einordnung und Abgrenzung des Verwaltungsrechts im Gesamtrechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Hat mit § 4 am Ende der Einleitung noch eine Sammlung von Kontrollfragen gestanden, so bringt § 11 am Ende des Zweiten Teils einen – auch graphischen – Überblick.
Teil 3 ist dem Verwaltungsakt gewidmet, beginnend mit einem Kapitel über „Begriff, Funktionen und arten des Verwaltungsakts“ (§ 12), einem Kapitel über Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten (§ 13), Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Verwaltungsakts (§ 14) und den Rechtsfolgen fehlerhafter Verwaltungsakte (§ 15), Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten (§ 16), Wiederaufnahme des Verfahrens“ (§ 17), Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (§ 18), der Vollstreckung von Verwaltungsakten (§ 19) und dem Rechtsschutz im Widerspruchs und Klageverfahren bei Verwaltungsakten (§ 20) sowie dem vorläufigen Rechtsschutz (§ 21). § 22 gibt einen Überblick über die „Rechtsmittel“.
Teil 4 präsentiert „weitere Handlungsformen der Verwaltung“, worin neben den Realakten (§ 23), den öffentlich-rechtlichen Verträgen (§ 24), Rechtsverordnungen (§ 25), Satzungen (§ 26) und Verwaltungsvorschriften (§ 27) auch die Normenkontrolle nach § 47 VwGO behandelt wird (§28). Der vierte Teil schließt wie schon zuvor mit einem Kapitel über „Privatrechtliches Handeln der Verwaltung und Privatisierung“ (§ 29).
Recht umfangreich jedenfalls in der Detailtiefe der Einzelkapitel ist Teil 5 über das „Recht der öffentlichen Sachen“, der wieder mit Widerholungs- und verständnisfragen (§35) schließt.
Die „Haftung für Verwaltungshandeln“ (Teil 6) reicht von einer Einführung in das Staatshaftungsrecht (§ 36) über Amtshaftungsansprüche (§ 36) Haftung bei Verletzung von Unionsrecht (§ 38), Entschädigungsansprüche bei Eigentumseingriffen (§ 39), Ansprüche aus allgemeiner Aufopferung (§ 40), Folgenbeseitigungs- Herstellungs- und Unterlassungsansprüche (§ 41), Öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche (§ 42), Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen (§ 43) und Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher GoA (§ 44). Sofern die Wiederholungs- und Verständnisfragen kein eigenes Kapitel darstellen, bilden sie jeweils einen Abschnitt am Ende eines Einzelkapitels.
Der Band enthält durchgängig Fallbeispiele, die im Verlauf des Bandes auch weiterentwickelt werden, sowie insgesamt 43 Übersichten und einige Definitionen zentraler Begriffe im Anhang.
Das abschließende Sachverzeichnis enthält zwar kein Stichwort „Digitalisierung“, sondern – angemessener weil präziser – „E-Government“ und „EGovG“. Die „digitalen Elemente“ des Verwaltungsrechts sind dort eingearbeitet, wo es angesichts des Charakters des Werks als Lehrbuch als angemessen erscheint.
Ebenso angemessen ist der Preis von knapp 26 Euro. Mit diesem Lehrbuch ist man als Studierender des Verwaltungsrechts in jedem Fall gut bedient.

Erbguth / Guckelberger
Allgemeines Verwaltungsrecht
mit Verwaltungsprozessrecht und Staatshaftungsrecht (Lehrbuch)
Nomos Verlag, 10. Auflage 2019, 666 S.
ISBN 978-3-8487-6097-8

Annette Guckelberger
Öffentliche Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung
Analysen und Strategien zur Verbesserung des E-Governments aus rechtlicher Sicht
Nomos Verlag 2019
690 Seiten; 98,00 Euro
ISBN-10: 3848759306

Veröffentlicht von on Mai 18th, 2020 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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