Generalüberholt für die Praxis

Der Ahlmann et al. – RVG-Kommentar in 11. Auflage Rainer Stumpf Erinnert sich noch jemand an den im Vahlen Verlag erschienenen Riedel/Sußbauer-RVG-Kommentar? Der dürfte wohl mittlerweile fast nur noch Rechtshistorikern ein Begriff sein, erschien seine letzte Auflage, es war die zehnte, doch schon vor fast einem Jahrzehnt. Doch nun ist er generalüberholt und mit neuem […]

Jeden Euro wert

Der Meyer-Goßner/Schmitt-StPO-Kommentar in 67. Auflage Cornelia Knappe Als Rechtsreferendar (m/w/d) vor dem Examen wird man/frau schon empfindlich zur Kasse gebeten, wenn es um die obligatorische Anschaffung der zugelassenen Kommentare geht. Da ist man/frau dann insgesamt ganz schnell im hohen dreistelligen Bereich. Und wer noch durch die Prüfung rasseln sollte, darf dann beim zweiten Versuch womöglich […]

Gewichtig und praxisnah

Der Musielak/Voit-ZPO-Kommentar in 21. Auflage Rüdiger Rath Zum Urgestein im deutschen Zivil- und Zivilprozessrecht zählt zweifellos der mittlerweile 90-jährige Passauer Emeritus Hans-Joachim Musielak. Generationen von Studenten und Referendaren haben sich mit seinen Lehrbüchern „Grundkurs BGB“ und „Grundkurs ZPO“ auf ihre Examina vorbereitet. Daneben hat er auch jahrzehntelang einen schwergewichtigen ZPO-Kommentar herausgegeben. Damit soll es nun […]

Kleiner dicker Grüneberg-Bruder

Der NomosHandkommentar zum BGB in 12. Auflage Cornelia Knappe Es gibt gewissermaßen zwei Arten von Gesetzeskommentaren: Auf der einen Seite die großen, schweren, die thematisch ganz bestimmt immer alles abdecken. Und auf der anderen Seite die kleineren, handlicheren, die dabei aber oft genauso dick sind wie die großen. Letztere sind mehr für den ersten Zugriff, […]

Rechtssicher im Verkehr

Der Burmann/Heß-Kommentar zum Straßenverkehrsrecht in 28. Auflage Cornelia Knappe Das Recht des Straßenverkehrs gehört zweifellos zu den bedeutsamsten Rechtsgebieten überhaupt, wenngleich es für junge Menschen dank Semesterticket und/oder 49-Euro-Ticket eigentlich eher weniger relevant ist. Immerhin geht es in zahlreichen Fällen in der Uni und beim Rep um Autokäufe, doch das Verkehrsrecht im eigentlichen Sinne begegnet […]

Für Notare und Nichtnotare

Der Schippel/Eschwey-Kommentar zur Bundesnotarordnung in 11. Auflage Friederike Mattes Auch Anwälte müssen sich zuweilen mit Fragen des Notarrechts befassen. Der Blick ins Gesetz – konkret in die Bundesnotarordnung – hilft bei der Rechtsfindung. Der vorliegende Kommentar zur erstmals 1961 in Kraft getretenen Bundesnotarordnung (als Neufassung der Reichsnotarordnung) sorgt für das erforderliche Grundverständnis der Materie und […]

Brao, Braissimo!

Der Henssler/Prütting-BRAO-Kommentar in 6. Auflage Rüdiger Rath Zu den wichtigen Bestandteilen einer gut sortierten anwaltlichen Bibliothek gehört immer auch ganz unbedingt ein aktueller Band zum anwaltlichen Berufsrecht. Besonders, wenn es um Fragen der Fachanwaltschaft geht (von denen es hierzulande ja mittlerweile schon 24 gibt), ist der in nunmehr 6. Auflage erschienene Henssler/Prütting-BRAO-Kommentar eine exzellente Adresse, […]

Bleibt alles Anders

Der Anders/Gehle-ZPO-Kommentar in 82. Auflage Rüdiger Rath Generationen von Rechtsreferendaren haben schon mit dem “Anders/Gehle” gelernt. Doch gemeint war damit immer das Standardwerk “Das Assessorexamen im Zivilrecht”, mittlerweile in 16. Auflage vorliegend. Erst seit knapp zwei Jahren gibt es auf dem Markt der juristischen Fachliteratur noch einen zweiten “Anders/Gehle”: ein mehr als 3.000 Seiten dicker […]

In eigener Sache

Der Weyland-BRAO-Kommentar in 11. Auflage Rainer Stumpf Als praktizierender Rechtsanwalt braucht man einen Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung, in dem auch noch die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, das Recht für Anwälte aus dem Gebiet der EU sowie die Patentanwaltsordnung mit Nebengesetzen mitkommentiert sind, eigentlich nicht unbedingt, zumindest nicht jeden Tag. Auch der hohe Anschaffungspreis tut sein […]

Der Unfall ist sicher!

Standardkommentar zum SGB VII neu aufgelegt Matthias Wiemers Die Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist bekanntlich eine besondere Art der Sozialversicherung. Weil zur Zeit ihrer Einführung wirklich viele Arbeiterinnen und Arbeiter schwer verletzt und getötet wurden und die Unternehmer noch richtige Kapitalisten waren, sind Unternehmerinnen und Unternehmer bis heute alleinige Finanzierer dieser zweitältesten Sozialversicherung (1884). Diese […]