Die Einleitung zum Schuldrecht

Der Münchener Kommentar zum Schuldrecht AT neu aufgelegt Matthias Wiemers Bereits im vergangenen Jahr ist die zehnte Auflage der beiden Bände zum Allgemeinen Schuldrecht aus dem Münchner Kommentar erschienen. Das Allgemeine Schuldrecht, das bekanntlich nicht ausdrücklich im BGB ausgewiesen ist, bereitet Studierenden oftmals besondere Schwierigkeiten. Redakteur der Bände ist Wolfgang Krüger, ehemals Vorsitzender Richter am […]

Peng!

Der Amian/Pießkalla-Praxiskommentar Waffenrecht in 2. Auflage Rüdiger Rath Waffen sind naturgemäß gefährlich, und eine strenge rechtliche Regulierung und Beschränkung ihres Besitzes ist, will man keine Wildwest-Zustände wie jenseits des Atlantiks, ein Gebot der Vernunft. Zum Glück hat unsere Rechtsordnung auf diesem Feld hinreichend Vorsorge getroffen. (Sonst hätten wir wohl auch noch weitaus mehr Amokläufe, Terrorattacken […]

Digitalpower aus Norddeutschland

Wiebe, Imhof und Kreutz geben das Handbuch „Datenrecht“ heraus Matthias Wiemers Forschung und Innovation finden nicht immer nur in Süddeutschland statt – auch wenn die CSU nach der letzten Bundestagswahl in bester FJS-Tradition das Forschungsministerium gewissermaßen über die Weißwurstlinie ziehen konnte (Die Ergebnisse werden wir sicher schon bald in Form neuer Investitionen sehen können.). Was […]

Erbrecht nach Münchner Art

Band 11 der 10. Auflage des MüKo ist erschienen Matthias Wiemers Das Erbrecht stellt neben dem AT und dem Familienrecht ein Teilrechtsgebiet dar, das im Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch traditionell nur einen Band beansprucht. Und ähnlich wie beim Allgemeinen Teil sehen wir hier auch relativ wenig Gesetzesänderungen. Der Band enthält eine vollständige Kommentierung des […]

Arbeitsrecht vor dem Kadi

Das „Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in 7. Auflage Ludwig Deist Hält man die jüngst erschienene 7. Auflage des „Handbuchs des arbeitsgerichtlichen Verfahrens“ von Ostrowicz, Künzl und Scholz in den Händen, ist der erste Gedanke: Sollte tatsächlich Ex-Kanzler Olaf Scholz, der ja bekanntlich auch über eine signifikante Expertise im Arbeitsrecht verfügt, an diesem Werk mitgewirkt haben? […]

Praxis des Medizinrechts auf einen Griff

Neuaufstellung nach dem Tod von Rüdiger Zuck Matthias Wiemers 2005 legten die beiden Stuttgarter Kanzleikollegen Rüdiger Zuck und Michael Quaas erstmals ein Werk aus der Reihe „NJWPraxis“ zum Thema „Medizinrecht“ vor. Geraume Zeit nach Veröffentlichung der 4. Auflage ist der nicht zuletzt als Verfassungsrechtler bekannt gewordene Rüdiger Zuck verstorben (Er veröffentlichte in der Reihe „NJW […]

Systematische Verzahnung mit der ZPO

Der Germelmann/Matthes/Prütting-Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz in 11. Auflage Ludwig Deist Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist so etwas wie eine spezielle ZPO nur für den Arbeitsrechtsprozess. Es ist das vorrangige Sonderrecht, greift aber in weiten Teilen auf die ZPO als allgemeines Basisrecht zurück. (Das Zusammenspiel wird durch § 46 Abs. 2 ArbGG geregelt.) Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt das […]

Den Stift machen

Das Handbuch Stiftungsrecht von Andreas Richter in 3. Auflage Rainer Stumpf Warum werden Stiftungen gegründet und betrieben? Zumeist wohl, um etwas Gutes zu tun – sei es für die Allgemeinheit, sei es für die eigene Familie oder auch für einen bestimmten Stiftungszweck. Wichtige Arten von Stiftungen sind Gemeinnützige Stiftungen (fördern das Gemeinwohl in Bereichen wie […]

Standardwerk völlig neu bearbeitet

„Das Recht der Kreditsicherung“ von Gehrlein/Graewe/Wittig in 12. Auflage Rüdiger Rath Gerade einmal drei Jahre nach der Vorauflage geht nun die 12. Auflage des Gehrlein/Graewe/Wittig aus dem Erich Schmidt Verlag an den Start. Wenn dieser das Werk selbstbewusst als „Standardwerk zum Kreditsicherungsrecht schlechthin“ ankündigt, dann hat das schon seine Richtigkeit, denn Vergleichbares wird man auf […]

Täuschend schwarzes Buch über den Staatsfunk

Ein Aufklärungswerk über den öffentlichrechtlichen Rundfunk Matthias Wiemers Der Name des Mitherausgebers Josef Kraus steckt vielleicht noch in manchem Hinterkopf der etwas Älteren. Er war bis 2017 über 20 Jahre Vorsitzender des Deutschen Lehrerverbandes, also eine Art Gewerkschaftsfunktionär. Der andere Herausgeber, Walter Krämer, war Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der TU Dortmund. Beide Herren […]