Starkes Paket zum Strafverfahren – Noch immer ein echtes Must-have!

Handbücher für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und die strafrechtliche Hauptverhandlung

Jens Jenau

Ende 2015 und 2016 erschienen die beiden Handbuchklassiker für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und die strafrechtliche Hauptverhandlung von Detlef Burhoff neu. Seit mehreren Jahren engagiert sich Burhoff, vormals langjähriger Richter am OLG Hamm, als Rechtsanwalt. Seine so gewonnenen Erfahrungen und Sichtweisen aus der richterlichen und anwaltlichen Sicht auf das Ermittlungs- oder Strafverfahren lässt er in seine beiden Werke einfließen. Dies merkt der Leser durch die Vielzahl der Praxistipps, die durchdachte Aufbausystematik und die sprachlich verständlichen Erläuterungen.

Da es Burhoffs Anspruch ist, mit seinen beiden Werken dem Nutzer eine praktische Arbeitshilfe an die Hand zu geben, hat er die Erläuterungen der Hauptstichworte in bewährter Weise nach alphabetischer Ordnung aufgebaut. Damit sind die beiden Werke am Markt so ziemlich einzigartig. Neben der einfachen Handhabung und schnellen Auffindbarkeit bietet diese Systematik die Möglichkeit, unter dem jeweiligen Stichwort regelmäßig alle damit einhergehenden Verfahrens- und Rechtsfragen darzustellen. Das beschleunigt die gezielte Suche nicht zuletzt unter Zeitdruck, etwa im Gerichtssaal während der laufenden Hauptverhandlung. Weitgehend gelingt es Burhoff, Überschneidungen zu vermeiden, da er im Rahmen der einzelnen Stichworte grundsätzlich nur die für das Ermittlungsverfahren oder für die Hauptverhandlung jeweils bedeutsamen Fragen und Streitpunkte erklärt. In beiden Handbüchern sind umfangreiche Rechtsprechungsnachweise verortet, mit dem Fokus auf die Rechtsprechung der Oberlandes- und Landgerichte. Somit kann der Nutzer schnell auf die Rechtsprechung „seines“ OLG oder LG zugreifen. Darüber hinaus bieten beide Bände aber auch den aktuellen und höchstrichterlichen Zugriff auf die gewünschten Rechtsinformationen.

Hilfreich sind die mit fettgedruckten Begriffen durchzogenen Texte, grau unterlegten und mit erhobenem Zeigefinger versehenen praktisch wichtigen Passagen, Checklisten, Antragsschreiben, Vereinbarungen mit Mandanten, Formulierungsmuster und Übersichten. „Das Wichtigste in Kürze“ ist insbesondere den komplexen für das Ermittlungsverfahren oder für die Hauptverhandlung wichtigen Stichworten schwarz umrandet vorangestellt. Zu jedem Stichwort gibt es weiterführende Literaturhinweise. Der Aktualität verpflichtet, arbeitete der Autor gut 1.000 neue Entscheidungen in beiden Werken ein.

Da bereits im Ermittlungsverfahren für eine erfolgreiche Verteidigung wichtige Weichen gestellt werden, ist diesem Verfahren große Aufmerksamkeit zu schenken. Sein Einfluss auf den Strafprozess ist erheblich. Hier kann bereits auf das Ziel der Vermeidung der Eröffnung der Hauptverhandlung hingearbeitet werden. In der aktuellen Auflage des „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ sind die Ausführungen zu den Stichworten teils wesentlich erweitert, was auch eine Überarbeitung der Randnummern nach sich zog. Die seit der Vorauflage veröffentlichte Literatur und neueste Rechtsprechung, insbesondere zur Verständigungsregelung, sind ausgewertet und aufgenommen. Allein in diesem Handbuch hatte Burhoff rund 600 neue Entscheidungen der Ober- und Instanzgerichte einzupflegen. Sämtliche 280 Stichwörter – von „Ablehnung eines Richters“ bis „Zwangsmaßnahmen“ sind aktualisiert und teils merklich erweitert worden.

Lesenswert und lehrreich sind die Ausführungen zu den Absprachen/Verständigung im Ermittlungsverfahren, zu den Beweisverwertungsverboten, zu den verschiedenen Möglichkeiten der Einstellung des Verfahrens, zu den noch immer unterschätzten Möglichkeiten bereits gegen die Anklageschrift vorzugehen, zum Strafbefehlsverfahren und zur Vernehmung von Zeugen im Ermittlungsverfahren.

In der 8. Auflage des „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“ stellt Burhoff auf 1.680 Seiten die Situationen, Besonderheiten und Eventualitäten der Hauptverhandlung dar und zeigt mögliche teils neue Argumente für eine erfolgreiche Strafverteidigung auf.

Bei den erläuterten Stichwörtern spannt er den Bogen angefangen bei „Ablehnung/Auswechslung des Dolmetschers“, über „Aufklärungspflicht des Gerichts“, „Beweisantrag“, „DNA-Untersuchung“, „Mitschreiben/Notebook in der Hauptverhandlung“, „Telefonüberwachung“, „V-Mann in der Hauptverhandlung“, „Wiedereintritt in die Beweisaufnahme“ bis zu „Zwischenberatungen des Gerichts“. Der Leser erkennt, dass auch dieses Handbuch auf den schnellen und gezielten Zugriff des Nutzers – besonders bei sich ändernden Situationen in der Eile der Hauptverhandlung – zugeschnitten ist. Geschuldet ist dies auch der präkludierenden Rechtssprechung des BGH, die immer mehr Schnelligkeit vom Verteidiger in seinen Reaktionen in der Hauptverhandlung erfordert. Neben der Einarbeitung der neuesten Rechtsprechung sind die Ausführungen zur Berufung an die Änderungen durch das „Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungshauptverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe“ angepasst. Darüber hinaus sind die Stichwörter aktualisiert und viele erheblich erweitert worden. Insbesondere ist hier die seit der Vorauflage erschienene Literatur und die maßgebliche Rechtsprechung ausgewertet worden. Aus Anwaltssicht erfreulich sind die Beibehaltung und der Aktualisierung der Hinweise in Sachen Gebührenfragen.

Hervorzuheben sind des Autors Ausführungen zur Thematik des Beweisantrags, zur DNA-Untersuchung, zu den Beweisverwertungsverboten, zur Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO, zur Pflichtverteidigerbestellung in der Hauptverhandlung oder zur Nebenklage.

Besonders praktisch: Alle Muster, wichtige Checklisten und Übersichten sind über den Downloadcode in den Büchern herunter zu laden und somit in die Textverarbeitung zu integrieren.

Abschließend weise ich noch auf die Homepage des Autors (www.burhoff.de) hin. Dort trifft der Leser auf einen einzigartigen Fundus an weiterführenden Rechtsprechungshinweisen, Aufsätzen aus strafrechtlichen Praxiszeitschriften sowie andere Veröffentlichungen des Autors.

Fazit: Das Paket der beiden Burhoff-Klassiker zum strafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren ist eine herausragende Einheit mit einem bemerkenswerten Wissensfundus und enorm vielen Tipps für jeden Strafverteidiger. Burhoff kanalisiert das fast überbordende Material auf das Wesentliche und bereitet es wirklich sehr verständlich auf. Somit haben sowohl der Fachanwalt für Strafrecht als auch der nicht permanent in der Strafverteidigung auftretende Verteidiger und insbesondere der Verteidigerneuling einen erheblichen Nutzen an den beiden Handbüchern. Mit verständlicher Sprache und systematischer Darstellung sind die beiden Handbücher bewährte aktuelle Nachschlagewerke für die relevanten Fragen des Strafverfahrens. Inhaltlich bleiben keine Wünsche offen. Das Doppelangebot des „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ und des „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“ ist ein echtes Must-have und absolut empfehlenswert!

Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren
7. Auflage 2015, 2.160 Seiten, inklusive Download,
und
Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung
8. Auflage 2016, 1.680 Seiten, inklusive Download,
von Detlef Burhoff, zusammen 189,00 €,
ZAP-Verlag
ISBN: 978-3-89655-822-0

Veröffentlicht von on Nov. 27th, 2017 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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