Königsklasse des Handelsrechts

Der erste Band des Münchener Kommentars zum HGB in 6. Auflage Cornelia Knappe Wenn der MüKo eine Zeitung wäre, dann wäre er wohl die FAZ, und wenn er ein Auto wäre, dann womöglich ein Mercedes. Wäre er jedoch eine französische Fischsuppe, dann vermutlich eine Bouillabaisse Royal. Den Münchener Kommentar gibt es zum BGB (in 14 […]

Für Fach- und Nichtfachanwälte

Das „Handbuch Bank- und Kapitalmarktrecht“ in 6. Auflage Cornelia Knappe Das ist doch mal eine Innovation: Das nur alle Jubeljahre erscheinende, zuletzt 2018 in 5. Auflage erschienene „Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht“ hat in der Neuauflage den Fachanwalt aus seinem Namen gestrichen und firmiert nun lediglich noch als „Handbuch Bank- und Kapitalmarktrecht“. Zwar wurde […]

Basiswissen Wirtschaftskriminalität

Das „Handbuch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ in 6. Auflage Rainer Stumpf Von Bertolt Brecht stammt das schöne Bonmot „Was ist schon ein Bankraub gegen die Gründung einer Bank?“ Und es trifft sicherlich zu, dass die primitiveren Formen von Kriminalität, in denen der Einsatz von körperlicher Gewalt eine Rolle spielt, verblassen angesichts der nahezu unendlichen Möglichkeiten der […]

Rechtsfragen rund um die Aktie

Der Heidel-Kommentar zum Aktienrecht in 6. Auflage Ludwig Deist Das Aktienrecht als Spezialgebiet des Gesellschaftsrechts befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Aktiengesellschaften (AGs) und der Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs), vor allem was die Gründung, die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern, etwaige Kapitalmaßnahmen sowie die Auflösung der Gesellschaften betrifft. Wer in diese anspruchsvolle Materie […]

Immer viel zu tun

Der 2. Band des „Münchener Handbuchs Arbeitsrecht“ zum „Individualarbeitsrecht II“in 6. Auflage Rüdiger Rath Zum dauerhaften und zuverlässigen Brot- und Buttergeschäft der Rechtsanwälte zählt zweifellos das Individualarbeitsrecht, das in Abgrenzung zum Kollektivarbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf individueller Ebene regelt. Doch hängt es dann von der Komplexität des jeweiligen Falls ab, ob man […]

Brao, Braissimo!

Der Henssler/Prütting-BRAO-Kommentar in 6. Auflage Rüdiger Rath Zu den wichtigen Bestandteilen einer gut sortierten anwaltlichen Bibliothek gehört immer auch ganz unbedingt ein aktueller Band zum anwaltlichen Berufsrecht. Besonders, wenn es um Fragen der Fachanwaltschaft geht (von denen es hierzulande ja mittlerweile schon 24 gibt), ist der in nunmehr 6. Auflage erschienene Henssler/Prütting-BRAO-Kommentar eine exzellente Adresse, […]

Der Unfall ist sicher!

Standardkommentar zum SGB VII neu aufgelegt Matthias Wiemers Die Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist bekanntlich eine besondere Art der Sozialversicherung. Weil zur Zeit ihrer Einführung wirklich viele Arbeiterinnen und Arbeiter schwer verletzt und getötet wurden und die Unternehmer noch richtige Kapitalisten waren, sind Unternehmerinnen und Unternehmer bis heute alleinige Finanzierer dieser zweitältesten Sozialversicherung (1884). Diese […]

Rotes Alleskönner-Handbuch

Das Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht in 6. Auflage Rainer Stumpf Wer in der anwaltlichen Praxis gelegentlich mit Erbrecht zu tun hat, kommt an einem guten einschlägigen Anwaltshandbuch kaum vorbei. Erst recht gilt dies aber auch für jene, die sich vertieft mit dieser wirtschaftlich durchaus bedeutsamen Materie befassen. Und letztendlich werden selbst die wahren Könner und Koryphäen […]

Umfangreich und umfassend

Der dritte Band zur GmbH des Münchner Handbuchs des Gesellschaftsrechts in 6. Auflage Friederike Mattes Viele Wege führen nach Rom – und zur GmbH. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bleibt in Deutschland für eingetragene Unternehmen unverändert die erste Wahl. Durch zahlreiche Neuregelungen des Gesetzgebers wurden für die in Deutschland fast 1,4 Mio. eingetragenen GmbHs besondere […]

Auch für Allrounder

Das NomosProzessHandbuch “Der Erbprozess” in 6. Auflage Rüdiger Rath “Der magerste Vergleich”, so sagt ein altes Rechtssprichwort, “ist besser als der fetteste Prozess”. Denn, so lautet ein anderer Juristenspruch: “Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.” Und dennoch lässt sich die gerichtliche Auseinandersetzung manchmal nicht vermeiden. Ganz besonders gilt dies aber […]