Von Forderungspfändung bis Räumungsvollstreckung

Das Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht in 2. Auflage

Rainer Stumpf

Unter manchen Praktikern gilt das Zwangsvollstreckungsrecht als die eigentliche Königsdisziplin des Zivilrechts, da man vielfach erst durch den gezielten Einsatz staatlicher Zwangsmaßnahmen dem Mandanten zu seinem Recht verhelfen kann. Doch lauern im Vollstreckungsverfahren zahlreiche Fallstricke, die sich am besten unter Heranziehung eines einschlägigen Handbuchs umgehen lassen. Erste Wahl hierfür ist zweifellos das jüngst in 2. Auflage erschienene „Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts“ von Ulrich Keller. Insgesamt elf Bearbeiter (der Herausgeber eingeschlosssen) haben auf mehr als 1.600 eng bedruckten Seiten all das zusammengetragen, was man als Zwangsvollstreckungs-Neuling, aber auch als bereits erfahrener Zwangsvollstreckungs-Profi wissen sollte, um sich gut präpariert ins Abenteuer Vollstreckungsverfahren zu stürzen. Das Buch widmet sich dem gesamten Vollstreckungs- und Insolvenzrecht, inklusive der besonders praxisrelevanten Immobiliarvollstreckung.

Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche vollstreckungsrechtlichen Neuregelungen seit 2013, etwa das Gerichtsvollzieher-Schutzgesetz (GvSchuG) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG), und verschafft dem Leser ferner einen praktischen Überblick zum Kostenrecht in der Zwangsvollstreckung. Praktische Muster und Berechnungsbeispiele erleichtern die Arbeit immens, insbesondere bei der Pfändung von Forderungen. Eingehende Erläuterungen finden sich zur Vermögensauskunft des Schuldners. Hinzu kommt eine umfassende Darstellung mit Mustern zur Räumungsvollstreckung.

Ein Schwerpunkt liegt in der Räumungsvollstreckung bei Wohnraum, insbesondere der sogenannten Berliner Räumung. Dahinter verbirgt sich das kostensparende bloße Auswechseln des Wohnungsschlosses ohne Abtransport des kompletten Hausrats des säumigen Mieters, wobei der gesamte Hausrat des Mieters in der Wohnung verbleibt, wo der Vermieter nun sein Vermieterpfandrecht gemäß § 562 BGB geltend macht. Nach einem Monat Aufbewahrungsfrist kann der Vermieter den Hausrat verwerten. Was dabei noch zu beachten ist und ob die Gegenstände sogleich zur derzeit sehr angesagten möblierten und befristeten Neuvermietung des betreffenden Wohnraums herangezogen werden dürfen (womit die sprichwörtlichen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen worden wären), verrät ebenfalls dieses ausgezeichnete Handbuch.

Ulrich Keller (Hrsg.)
Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht
Erich Schmidt Verlag, 2. Auflage 2024
1607 Seiten; 149,00 Euro
ISBN: 978-3-503-17088-3

Veröffentlicht von on Okt 28th, 2024 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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