Ein neuer Kommentar zum Verpackungsgesetz war viele Jahre unterwegs
Matthias Wiemers
Das Verpackungsrecht ist eine Spezialmaterie, die inzwischen in hohem Maße europäisiert ist und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt nicht zu unterschätzen ist.
Etwa drei Jahrzehnte war das Verpackungsrecht, dem Richtlinienrecht zu Grunde liegt, in der Verpackungsverordnung, einer nationalen Rechtsverordnung geregelt. Und diese stützte sich zuerst auf das Abfallgesetz, dann auf das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und schließlich – seit 2012 – auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz (, das gleichermaßen auf Richtlinien beruht).
Seit 2019 nun hat der deutsche Gesetzgeber die Verpackungsverordnung durch ein eigenständiges (Parlaments-)Gesetz ersetzt, weil er den Regelungsumfang inhaltlich erweitern wollte und insbesondere den Plan verfolgte, ein neues beliehenes Unternehmen, die Zentrale Stelle Verpackungsregister ins Leben zu rufen.
Dieses Kuriosum des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechts befindet sich in Osnabrück und ist in hohem Maße digitalisiert, Verwaltungsakte werden weitgehend automatisiert erbracht.
Die Mitautorin des hier vorzustellenden Kommentars, Rechtsanwältin Ilka Mehdorn, war ausweislich des Vorworts maßgeblich bei der Errichtung dieser Zentralen Stelle beteiligt, während Mitautor Matthias Klein, Referatsleiter im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am Standort Bonn ist und sich beruflich mit dem Verpackungsrecht beschäftigen darf.
Der Kommentar war nun viele Jahre angekündigt, wurde aber immer wieder durch aktuelle Rechtsentwicklungen verzögert – wie die Autoren in ihrem Vorwort schreiben und wie man auch schon vermuten könnte. Gleichzeitig hat die EU nun schon seit 2022 an einer EU-Verpackungsverordnung gearbeitet, die auch zu Jahresbeginn beschlossen wurde. Ob sie wirklich, wie angekündigt, im kommenden Jahr volle Rechtswirksamkeit erlangen wird, ist freilich offen. Denn die EU-Kommission ist seit dem Amtsantritt der Kommission von der Leyen II bemüht, nicht zuletzt Vorhaben im Rahmen des „Green Deal“ zu entschärfen und teilweise zurückzunehmen, weil die Wirtschaft anderenfalls überlastet wird. Bei der EU-Verpackungsverordnung kommt hinzu, dass ihre Wirksamkeit von durch die EU selbst zu verabschiedenden Durchführungsverordnungen abhängt, von denen man nicht weiß, ob sie rechtzeitig vorliegen werden (vgl. Mehdorn, § 9, Rdnr. 12). Wenn man dies zur Kenntnis nimmt, kann man verstehen, dass die Autoren mit ihrem Werk dann doch endlich einmal auf den Markt wollten. Denn es droht die viele Arbeit bald schon teilweise umsonst gewesen zu sein. Rechtsanwältin Mehdorn freilich kann sich dann rühmen, eventuell vorbildhaft auch auf den EU-Gesetzgeber eingewirkt zu haben, weil nationale Herstellerregister künftig für alle EU-Mitgliedstaaten vorgeschrieben sein werden (vgl. ebenfalls § 9, Rdnr. 12)..
Was vorstehend umschrieben wurde, können Nutzer des Kommentars auch in der sehr knapp gehaltenen Einleitung von Klein nachlesen. Der Aufbau der Einzelkommentierungen folgt keinem strengen Schema, jede Einzelkommentierung beginnt aber mit einer kleinen Gliederungsübersicht. Ein Verzeichnis der Literatur ist insgesamt vor die Klammer der Einzelkommentierungen gezogen und befindet sich vor der Einleitung.
Die Kommentierung ruht auf einer nun schon einige Jahre – teilweise Jahrzehnte – anhaltenden Rechtsentwicklung und klärt anhand laufend eingestreuter Beispiele viele Fragen der Praxis zuverlässig auf. Der Leser kann sich darauf verlassen, dass die Auskünfte mit den Vorstellungen des Gesetzgebers abgeglichen sind. Rechtsprechung, Literatur und Gesetzesmaterialien werden herangezogen, wo es dienlich ist. Dieser Kommentar passt noch in die Konzeption der „Gelben Erläuerungsbücher“.
Fazit: Der Kommentar stößt in eine derzeit bestehende Lücke aktueller Kommentierungen und das Wagnis der jetzigen Publikation dürfen Nutzerinnen und Nutzer gerne lohnen.
Klein / Mehdorn
Verpackungsgesetz (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 1. Auflage 2025
639 Seiten; 159,00 Euro
ISBN: 978-3-406-74559-1