Der Lack ist längst nicht ab

Der Lackner/Kühl/Heger-Kommentar zum Strafgesetzbuch in 31. Auflage

Rüdiger Rath

Wenn ich an den Lackner denke oder sogar eine Neuauflage von ihm in den Händen halte, werde ich immer ganz nostalgisch. Oft genug hat er mir, um es drastisch zu sagen, den A… gerettet, damals in meiner Juristenausbildung, die inzwischen aber schon ein paar Jährchen zurückliegt, um es vorsichtig ausszudrücken. Wenn man etwa in Hausarbeiten für den kleinen Strafrecht-Schein nur wenig Lust auf ausufernde Meinungsstreits verspürte und stattdessen seinen Fall einfach nur stringent und mit überschaubarem Zeitaufwand durchlösen wollte, war man mit dem Lackner, der damals sogar ein noch kleineres Format hatte, bestens aufgestellt. Kurz und knackig, pragmatisch und verständlich – das war der Lackner damals – und man kann feststellen, dass er sich bis heute noch zumindest einen Hauch von dieser lakonischen Nonchalance bewahrt hat, auch wenn er seitdem (leider) in fast jeder Hinsicht beträchtlich zugelegt hat.

Die Neuauflage mit Rechtsstand Sommer 2025 berücksichtigt alle Änderungsgesetze der vergangenen Jahre, u.a. das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26.7.2023, das Cannabisgesetz vom 27.3.2024, das Gesetz zur Änderung des StGB – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung vom 12.6.2024, das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 30.7.2024 sowie das Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 7.11.2024. Kurzum, der Lackner ist auch noch in seiner 31. Auflage so etwas wie der Strafrechts-Kommentar für diejenigen, die ihre Hausarbeit in der Hälfte der Zeit schreiben und und trotzdem bestehen wollen.

Lackner / Kühl / Heger
Strafgesetzbuch (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 31. Auflage 2025
2070 Seiten; 105,00 Euro
ISBN: 978-3-406-80982-8

Veröffentlicht von on Okt. 20th, 2025 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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