Hier haftet die öffentliche Hand

Das Handbuch „Kommunales Haftungsrecht“ von Georg Krafft in 6. Auflage

Cornelia Knappe

In einem Rechtsstaat ist jede und jeder verantwortlich für das, was sie oder er anderen angetan hat, sofern es nur justitiabel ist – sogar und gerade dann, wenn es der Staat selbst gewesen ist. Das Staatshaftungsrecht ist der verfassungs- und verwaltungsrechtliche Oberbegriff für alle Ansprüche von Bürgern gegen die öffentliche Hand wegen rechtswidrigen oder pflichtwidrigen staatlichen Handelns. Da Städte und Gemeinden (Kommunen) als Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenfalls Teil der vollziehenden Gewalt sind, gelten für sie grundsätzlich dieselben staatshaftungsrechtlichen Regeln. Doch weist das kommunale Haftungsrecht, dessen Grundzüge im jüngst in bereits 6. Auflage erschienenen einschlägigen Handbuch von Dr. Georg Krafft dargestellt werden, einige Besonderheiten auf: Der wichtigste Bereich ist die Amtshaftung nach § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz. Verletzt ein kommunaler Beamter oder Angestellter im Dienst eine Pflicht gegenüber einem Dritten, haftet nicht er selbst, sondern die Gemeinde. Typische Fallgruppen im kommunalen Bereich sind die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. mangelhafter Winterdienst auf Gehwegen, Schlaglöcher in Gemeindestraßen oder unsichere Spielgeräte) sowie Fehler bei der Vergabe von Baugenehmigungen. Richtige Anspruchsgegnerin und damit beklagte Partei (die vielzitierte Passivlegitimation!) ist die jeweilige Kommune als juristische Person, nicht das Land oder der Bund.

Mit der 6. Auflage (die erste erschien bereits 1996) legt der neue Krafft eine umfassend aktualisierte und vertiefte Darstellung der haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit kommunaler Körperschaften vor. Die wesentlichen Themen sind das Recht der Verkehrssicherungspflichten; der gewässerrechtliche Gemeingebrauch (einschließlich kommunaler Schwimmbäder); die Haftung im Öffentlichen Baurecht; Haftungsfälle bei der Abwasserbeseitigung und dem Hochwasserschutz; allgemeine Haftungsgrundsätze der Kommunen; die Kommunale Haftung bei Baumaßnahmen, Daseinsfürsorge und Gefahrenabwehr; Fragen der Vertragshaftung sowie der unionsrechtliche Haftungsanspruch.
Die maßgebliche Rechtsprechung (insbesondere die des BGH zum Staatshaftungsrecht) ist auf aktuellem Stand eingearbeitet und systematisch in das öffentliche Haftungsrecht eingeordnet.

Die Neuauflage legt dabei einen Schwerpunkt auf die Haftung der Kommune gegenüber Dritten. Neu aufgenommen ist die besonders interessante Frage der Haftung durch Einsatz Künstlicher Intelligenz / Kommunikationshaftung. Praxisnahe Fallbeispiele und fundierte Analysen erleichtern den direkten Transfer in die Praxis. Wer sich in Verwaltung, Justiz, Kanzlei oder Wissenschaft mit Fragen der öffentlichen Haftung auseinanderzusetzen hat, kommt am Hafft-Handbuch kaum vorbei.

Georg Krafft
Kommunales Haftungsrecht
Erich Schmidt Verlag, 6. Auflage 2026
1.203 Seiten; 148,00 Euro
ISBN: 978-3-503-24210-8

Veröffentlicht von on Sep. 21st, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Kommentare und Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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