Familienrecht vollendet

Schneller als gedacht kommt der zweite Familienrechts-Band des BGB-MüKo

Matthias Wiemers

Kaum ein Jahr nach Erscheinen von Band 9 des Münchner Kommentars zum BGB erscheint nun mit Band 10 der zweite und letzte Band zum Familienrecht. Er bestätigt noch mehr die zum ersten Band angesprochene gesellschaftspolitische Bezogenheit des Familienrechts, und es sind diesmal sogar fast volle 3000 Seiten Kommentierung. Die Redaktion oblag Professorin Angie Schneider von der Universität Bremen, die dort nicht nur für das zivilrechtliche Familienrecht, sondern auch für das Sozialrecht zuständig ist. Kommentiert werden neben den restlichen Vorschriften des 4. Buchs des BGB weiterhin das Gesetz über die religiöse Kindererziehung aus der Weimarer Republik (mit dem man etwa in Lehrveranstaltungen immer die Veränderungen nach Schaffung der ersten demokratischen Republik auf deutschem Boden gut erläutern kann), das Samenspenderregistergesetz von 2017, das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag von 2024, eine weit über die Hälfte des Gesetzes umfassende Kommentierung des mit dem Familienrecht verknüpften Sozialgesetzbuchs Teils VIII und schließlich des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes. Dreizehn Bearbeiterinnen und Bearbeiter haben kommentiert, und zwar ganz überwiegend professorale Bearbeiter. Jessica Kriewald, Andreas Botthof und Susanne Gössl sind neu in den Kreis der Bearbeiter getreten – die beiden ersten Richter und Gössl Professorin an der Universität Bonn. Ausgeschieden sind drei Herren, darunter der bisherige Bandredakteur Dieter Schwab, ein bekannter Familienrechtler von der Universität Regensburg, der den Band seit der vierten Auflage als Redakteur betreut hatte und nun, Jahrgang 1935, seine Mitarbeit beendet hat.
Naturgemäß gibt es hier nicht noch eine umfassende Einführung, wohl aber wieder ein Vorwort. Darin ist zu lesen, dass „der umfassende Umbruch des Familienrechts, der bei Umsetzung der von der letzten Bundesregierung erwogenen Gesetzgebungsvorhaben zu erwarten gewesen wäre“, nicht eingetreten ist. Der Konservative fürchtet Änderungen an der Linie des Gesetzes über die Teillegalisierung des Cannabis-Genusses…
Betont wird, dass die seit der Vorauflage erfolgten Gesetzesänderungen nahezu alle Bereiche des Bandes betreffen, wobei hier ein Schwerpunkt beim Abstammungsrecht liegt, nachdem das BVerfG 2024 die Rechte der biologischen Väter gestärkt hatte. Auch diese Personen sind Träger der Menschenwürde – auch wenn sie sich zu oft ihrer Verantwortung als Unterhaltsverpflichtete entziehen. Änderungen gab es ferner im Namensrecht und – im Bereich der elterlichen Sorge – eine weitere Betonung des Schutzes vor häuslicher (und geschlechtsspezifischer) Gewalt. Die Neuregelung der Vergütung von Vormündern und Betreuern ist als Folgeregelung zur Reform des Betreuungsrechts zu sehen, das Gegenstand der Vorauflage war (bearbeitet von der Bandredakteurin).
Dass die Gesetzesänderungen, die teilweise noch aus dem Frühjahr stammen, so zeitig kommentiert und verlagstechnisch umgesetzt werden konnten, zeigt die Leistungsfähigkeit des Verlages C. H. Beck (Ein wenig traurig mag nur stimmen, dass jeder Besitzer des Münchener Kommentars in seinem Besitzerstolz beschränkt sein mag, wenn ein solcher Großkommentar u. U. alle zwei Jahre neu erscheint. Es zeigt, dass Gesetzgebung heute wirklich nicht mehr nachhaltig ist.).
Nach alldem bleibt zu hoffen, dass die Gesetzgebungstätigkeit im Familienrecht in ein wenig ruhigeres Fahrwasser kommt. Bis dahin sehen wir uns durch den Kommentar exzellent informiert.

Münchener Kommentar zum GBG, Band 10: Familienrecht II §1589-1921
Verlag C.H: Beck, 10. Auflage 2026
2.979 Seiten; 299,00 Euro
ISBN: 978-3-406-81030-5

Veröffentlicht von on Sep. 21st, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Kommentare und Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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