Jurato – Tipps für den richtigen Start

Das Jurato-Team

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Jurato ist die Seite im Internet, um Mandanten und Anwälte zeitgemäß, unkompliziert und sicher zueinander zu bringen. Viele Fragen und Fälle drehen sich dabei rund um das Thema Gründung, seien es nun Markenrechtsfragen oder die Wahl der richtigen Gesellschaftsform. Um spätere rechtliche Streitfälle zu vermeiden oder aber zumindest zu wissen, welche Punkte im Fall des Falles relevant sein können, stellt das Expertenteam von Jurato für justament.de eine Übersicht typischer Themen und Fragestellungen für Gründer und Berufseinsteiger vor.

Firmengründung – Keine Existenzgründung ohne Sicherungsnetz!

Eben mal selbstständig machen und eine Firma gründen? Dies ist die beste Voraussetzung auf dem Weg ins Nichts. Eine Firmengründung will gut überlegt sein. Die Geschäftsidee allein genügt nicht. Viele Existenzgründer scheitern, weil sie die Anforderungen schlicht unterschätzen. Die Vielfalt möglicher Unternehmensformen ist verwirrend. Es macht selten Sinn, gleich eine GmbH oder gar AG zu gründen. Eine Unternehmergesellschaft („UG“) kann im Anfangsstadium sinnvoll sein, muss es aber nicht. Anwaltliche Beratung vermeidet, dass von vornherein die Weichen falsch gestellt werden. Mit Jurato finden Sie den in Unternehmensgründungen erfahrenen Rechtsanwalt. Ist die Gründung mit einer Markenanmeldung, Linzenzrechten oder einem Patent verbunden, ergibt sich ein ganz spezieller Beratungsbedarf.
Mit einer Firmengründung sind eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten verbunden. So muss ein GmbH-Geschäftsführer ständig die Finanzsituation seiner Gesellschaft im Auge behalten. Wenn es darum geht, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Insolvenzantragspflicht, zu beurteilen, ist jeder Existenzgründer überfordert. Mancher meint, mit der Gründung einer Unternehmergesellschaft („UG“) diese Haftung umgehen zu können. Tatsächlich befindet sich der UG- Geschäftsführer in der gleichen Verantwortlichkeit.

Ohne Eigenkapital geht nichts

Existenzgründer scheitern meist am fehlenden Eigenkapital. Nach Angaben von Creditreform verfügen 52,3 % der Gesellschaften über nur maximal 500 Euro Stammkapital. Gerade die UG ist aufgrund ihres meist minimalen Stammkapitals vergleichsweise insolvenzanfällig. Die Insolvenzquote bei der Unternehmergesellschaft ist vier- bis fünfmal höher als bei der GmbH. Wenn die Gesellschaft den Gründungsaufwand trägt, übersteigen die Kosten meist das dann aufgebrauchte Stammkapital. Dann ist sie bereit im Gründungsstadium insolvent. Hinzu kommt, dass der UG-Geschäftsführer mindestens ein Viertel seines Gewinns als Rücklage in der UG einbehalten muss. So entwickelt sich die Mini-GmbH im Laufe der Zeit zur Voll-GmbH. Insoweit ist der Vorteil der vereinfachen UG-Gründung mit ihren Nachteilen abzugleichen. Wenig empfehlenswert ist die Gründung einer englischen Limited. Sie wurde vielfach als die ideale Spielwiese für Existenzgründer angepriesen. Tatsächlich sind Gründung und Führung dermaßen bürokratisch, dass sie für Existenzgründer, nicht zuletzt wegen der Möglichkeit der Gründung einer deutschen Unternehmergesellschaft, wenig empfehlenswert erscheint.

Mehrere Gründer brauchen einen Gesellschaftsvertrag

Vielfach besteht die Vorstellung, man müsse als Unternehmer gleich eine Gesellschaft gründen. In vielen Fällen ist es jedoch völlig ausreichend, als Einzelunternehmer zu starten. Zwar steht der Einzelunternehmer persönlich voll in der Haftung. Zugleich entledigt er sich aber damit der Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers und braucht sich nicht um bürokratische Eigenheiten der Kapitalgesellschaften zu kümmern.
Erfolgt die Firmengründung durch mehrere Personen, kommt es darauf an, die gesellschaftsrechtliche Beziehung in einem Gesellschaftsvertrag zueinander zu klären. Eine GbR erschöpft sich darin, einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Sobald gewerbliche Aspekte wie bei der Firmengründung hinzutreten, ist die GbR meist nicht mehr die richtige Gesellschaftsform. Hier kommen die oHG und KG ins Spiel.
Auch mit der Gründung einer Gesellschaft ist es nicht getan. Danach geht es für den Unternehmer erst richtig los. Er braucht fortlaufend juristische und steuerliche Beratung, wenn er ernsthaft auf dem Weg des Rechts bleiben will. Die Risiken, von diesem Weg abzuweichen, sind vielgestaltig. Sie treten meist erst dann zutage, wenn sich der Unternehmer in eine vielleicht bereits ausweglose Situation manövriert hat. Die Investition in anwaltliche Beratung zahlt sich insoweit immer aus.

Diese und viele weitere Themen finden Sie auch im Jurato-Blog unter

https://blog.jurato.de.

Veröffentlicht von on Jun 8th, 2015 und gespeichert unter AUSBILDUNG. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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