Neuaufstellung nach dem Tod von Rüdiger Zuck
Matthias Wiemers
2005 legten die beiden Stuttgarter Kanzleikollegen Rüdiger Zuck und Michael Quaas erstmals ein Werk aus der Reihe „NJWPraxis“ zum Thema „Medizinrecht“ vor. Geraume Zeit nach Veröffentlichung der 4. Auflage ist der nicht zuletzt als Verfassungsrechtler bekannt gewordene Rüdiger Zuck verstorben (Er veröffentlichte in der Reihe „NJW Schriftenreihe“ das bekannte Werk „Die Verfassungsbeschwerde“). Nun hat Michael Quaas nicht nur einen neuen Mitherausgeber, sondern auch neue Mitarbeiter um sich geschart.
Der „neue“ Mitherausgeber ist – nachdem Thomas Clemens schon länger in die Mitherausgeberschaft eingerückt war – der inzwischen pensionierte Augsburger Öffentlichrechtler Ulrich M. Gassner, der noch in einer renommierten Medizinrechtskanzlei tätig ist. Bewegen sich die drei nunmehrigen Herausgeber altersmäßig alle um eine Sieben herum, so wurden doch weitere jünger Mitbearbeiter namentlich für die bislang von Zuck bearbeiteten Teile gewonnen. Ferdinand Wollenschläger, Augsburg, hat die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben des Gesundheitsrechts (§§ 2 und 3) neu bearbeitet. Rechtsanwalt Professor Dr. Thomas Vollmöller hat weite Teile des Rechts der Krankenausfinanzierung (in § 26) neu bearbeitet. Gassner zeichnet nunmehr für das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht verantwortlich, ebenso für das Pflegeversicherungsrecht sowie des neu aufgenommene Infektionsschutzrechts (§§ 35-38, 43 – 61, 69 sowie 72-74 des Bandes). Rechtsanwalt Valentin Wendel zeichnet nunmehr für das Arztstrafrecht verantwortlich (§§ 70, 71) und zudem nach der 4. Auflage wieder Prof. Dr. Julia Gokel (SRH Hochschule Heidelberg und Rechtanwältin), die nunmehr auch ein Kapitel zur Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortet und insgesamt weite Teile des Bandes bearbeitet hat (§§ 28 – 34, 39 – 42, 62 – 68). Es darf schon hier vermutet werden, dass die Zukunft dieses praxisgerechten Werks gesichert ist – auch wenn natürlich der Gesetzgeber Teile des Bandes schon bald wiederum als veraltet erscheinen lassen wird (siehe nur die jüngst eingesetzte Kommission zur Reform des Pflegerechts).
Zur Struktur des Bandes lässt sich sagen, dass es in vier Teile gegliedert ist, die jeweils wieder in Abschnitte und darunter in §§ gegliedert sind. Dies beginnt mit „Allgemeine Grundlagen“ und einem Abschnitt über „Rahmenbedingungen (§§ 1 bis 3), wo Quaas mit einem Beitrag über „Begriff und Bedeutung von Medizinrecht“ beginnt (§ 1). Im zweiten Abschnitt geht es um „Grundzüge des Rechts der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der komplett von Quaas erstellt wurde. Quaas leitet auch über in den zweiten Teil, wo er den ersten Abschnitt über „Die Ärzte (Allgemein) ebenfalls bearbeitet hat (bis § 16). Der zweite Abschnitt ist dem Medizinischen Versorgungszentrum (§ 17) gewidmet und der dritte Abschnitt dem Vertragsarztrecht (§§ 18 bis 24, Th. Clemens). Die Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (§§ 25 bis 27) werden im vierten Abschnitt behandelt (hauptsächlich Quaas). Nach dem fünften Abschnitt (§§ 28 bis 30) über „Zahnärzte und Zahntechniker als Leistungserbringer“ und dem sechsten Abschnitt („Die Leistungserbringung durch Psychotherapeuten“, §§ 31, 32) stellt im siebten Abschnitt (§§ 33, 34) Gokel die wesentlichen Leistungserbringer dar.
Der achte Abschnitt stellt „Die Leistungserbringer aus dem Arzneimittelmarkt“ vor (§§ 35 bis 38: Gassner), wobei „Die Gesundheitshandwerker“, die nicht Zahntechniker sind, einen eigenen, neunten Abschnitt (§§ 39 bis 42: Gokel) erhalten.
Der dritte Teil des Bandes betrifft „Die sächlichen Mittel“ und beginnt mit einem Abschnitt über das Medizinprodukterecht (§§ 43 bis 49: Gassner) und behandelt weiter „Arzneimittelrecht“ (§§ 50 bis 61: Gassner) sowie „Heil- und Hilfsmittelrecht“ (§§ 62 bis 67: Gokel) über „Digitale Gesundheitsanwendungen“ (§ 68: Gokel). Die eingangs erwähnten neuen Themen „Pflegeversicherungsrecht“ (§ 69: Gassner), Arztstrafrecht (§§ 70, 71: Wendel) und Infektionsschutzrecht (§§ 72 bis 74: Gassner) bilden den neuen vierten Teil über „Besondere Bereiche des Medizinrechts“.
Für den Praktiker stellt sich das Werk als unverzichtbar dar.
Quaas/Clemens/Gassner
Medizinrecht – Öffentliches Medizinrecht, Pflegeversicherungsrecht, Arzthaftpflichtrecht, Arztstrafrecht
Verlag C.H. Beck, 5. Auflage 2026
1207 Seiten; 199,00 Euro
ISBN: 978-3-406-80203-4
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