Wiebe, Imhof und Kreutz geben das Handbuch „Datenrecht“ heraus
Matthias Wiemers
Forschung und Innovation finden nicht immer nur in Süddeutschland statt – auch wenn die CSU nach der letzten Bundestagswahl in bester FJS-Tradition das Forschungsministerium gewissermaßen über die Weißwurstlinie ziehen konnte (Die Ergebnisse werden wir sicher schon bald in Form neuer Investitionen sehen können.).
Was nun die Entwicklung der Digitalwirtschaft bzw. generell der Datennutzung und ihrer juristischen Begleitung angeht, so zeigt der hier vorzustellende Band, dass der Norden hier einiges zu bieten hat. Das Werk wird herausgegeben von Andreas Wiebe, Ordinarius in Göttingen sowie Ralf Imhof und Oliver Kreutz, beide Professoren an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, die mehrere Standorte in Niedersachsen hat. Die drei Herausgeber werden unterstützt von 19 weiteren Bearbeitern, die überwiegend Inhaber von Professuren sind. Von den beteiligten Anwälten sind auch mehrere in Bayern angesiedelt (sowie in Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart). Zudem wirkte eine Mitarbeiterin der Landesdatenschutzbehörde in Rheinland-Pfalz mit.
Worum geht es? In insgesamt sieben Teilen (A.-G.) werden die Themen systematisch entfaltet. „Allgemeines“ (A.) beinhaltet neben einer Einführung die Beschreibung von „Daten als Gut“ und beschreibt zudem die Grundlagen und Anforderungen von Datenanalyse. Hervorzuheben ist hier das dritte Kapitel über die Datenanalyse, das von Werner Brannath vom Kompetenzzentrum für klinische Studien Bremen erstellt wurde – was schon einen Hinweis darauf gibt, wo heute und künftig Daten verwertet werden. Der sehr knappen Einführung aus der Feder der drei Herausgeber ist das Leitbild zu entnehmen, nach dem offenbar der Band aufgebaut wurde: ein Lifecycle-Ansatz. Dazu heißt es: „Der Lifecycle-Ansatz von Daten beschreibt die verschiedenen Phasen, die Daten während ihrer „Lebensdauer“ durchlaufen – von der Erzeugung bzw. Nutzung, Aufbewahrung bis zur Löschung. Dieses Modell unterstützt Unternehmen dabei, den gesamten Umgang mit Daten effizient, sicher und rechtskonform zu gestalten“ (Kap. 1, Rdnr. 14). Wir werden sogleich sehen, dass der Aufbau des Handbuchs diesem Ansatz entspricht.
Teil B. ist dem „Zugang zu Daten“ gewidmet, wo Kapitel über den „Data Act“, den „Zugang zu Daten der öffentlichen Hand“, die „Geheimhaltung“, das „Kartellrecht“ und über „Sektorspezifische Spezialregelungen“ gewissermaßen den Vorgang der „Ernte“ dessen, was andere gesät haben, beschreiben. Teil C beschreibt die „Erzeugung/Gewinnung von Daten“ und behandelt „Rechtsinhaberschaft“ und die „Verkehrsfähigkeit von Daten“. Egal ob geerntet oder selbst gesät, interessant ist, unter welchen rechtlichen Vorgaben die „Nutzung von Daten“ (Teil D.) steht. Der Teil ist wie folgt gegliedert:
Kapitel 11: „Vertragsrecht“,
Kapitel 12: „Analyse und Aufbereitung von Daten“,
Kapitel 13: „Vertrieb von Daten“,
Kapitel 14: Deliktische Haftung für fehlerhafte Daten“,
Kapitel 15: „Daten der öffentlichen Hand“ und
Kapitel 16: „Besteuerung von Datentransaktionen“.
Teil E ist der der „Aufbewahrung und Archivierung von Daten“ gewidmet, worin es um den hierbei zu beachtenden Datenschutz (Kap. 17), die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsanforderungen (Kap. 18) und „Data Escrow“ (Kap. 19) geht. Selbstverständlich wird der Begriff aus der Kapitelüberschrift in Kapitel 19 ausführlich erklärt Rdnr. 1 ff.). Es handelt sich um eine moderne Form der Hinterlegung.
Teil F über die „Vernichtung und Löschung von Daten“ besteht aus nur einem gleichnamigen Kapitel (20.). Trotz aller Systematik sind in Teil G vier Kapitel über „Sonderthemen“ versammelt, nämlich über die „IT- und Informationssicherheit (Kap. 21), „Internationales“ (22.), „Prozessuales“ (23) und das „Insolvenzrecht“ (24.).
Mit gut 800 Seiten kann das Handbuch zwar alles nur eher knapp abhandeln, aber Nutzerinnen und Nutzer bekommen doch einen Gesamtüberblick über das, was man unter „Datenrecht“ verstehen kann. Der Band hat das Potential, begriffspflegend zu wirken und dürfte sehr erfolgreich werden
Wiebe / Imhof / Kreutz (Hrsg.)
Datenrecht. Handbuch
Verlag C.H. Beck, 1. Auflage 2026
828 Seiten; 169,00 Euro
ISBN: 978-3-406-82727-3
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