Standard-Kommentar zur StPO

Der Meyer-Goßner/Schmitt in 65. Auflage Rüdiger Rath Hier hat die abgedroschene Floskel vom Hand-in-Hand-Gehen von Theorie und Praxis ihre Berechtigung: Der neue Meyer-Goßner, der seit einigen Jahren als Meyer-Goßner/Schmitt firmiert, ist da. Ganz früher, daran werden sich aber nur die Älteren, d.h. die wirklich Älteren, deren Silberhochzeit womöglich bald bevorsteht, noch vage erinnern, hieß dieser […]