Der Faktor Arbeit im Zugriff des Rechts

Der Nomos-Verlag legt zwei Standardkommentare zum Arbeitsrecht neu auf Matthias Wiemers Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass das Arbeitsrecht dem Bürgerlichen Recht zuzurechnen ist. Der Untertitel des ersten hier vorzustellenden Werkes lautet dann auch „Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen“. Dass der Individualarbeitsvertrag ein zivilrechtliches Institut ist, scheint allerdings immer mehr in Vergessenheit zu geraten, da beiden […]