Der „Meyer-Ladewig“ scheut die 13. Auflage nicht Matthias Wiemers Unter den Verfahrensordnungen zu den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten ist die Sozialgerichtsordnung am wenigsten kommentiert. Dies mag daran liegen, dass die Sozialgerichtsbarkeit besonders bürgerfreundlich und kostengünstig sein will und dem Bürger eher weniger verfahrensrechtliche Hürden entgegengestellt werden (So kann ein Beteiligter seinen Streit gem. § 73 SGG sogar […]