Oliver Niekiel Am 1. März 2012 ist das ESUG (= Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) in Kraft getreten. Wesentliche Neuerung: Bereits unmittelbar nach dem Eingang des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingerichtet werden. Dessen Befugnisse sind insbesondere in § 56a InsO geregelt: Vor der Bestellung des Verwalters ist […]