Der Koppenfels-Spies/Wenner-Kommentar zum SGB VI in 2. Auflage Ludwig Deist Unter den mittlerweile 13 Büchern des Sozialgesetzbuches, von denen bekanntlich das 13. kurioserweise die Nummer 14 trägt, ist das sechste gewissermaßen das SGB fürs lange Ende, konkret: Es regelt die gesetzliche Rentenversicherung (und dazu noch den Versorgungsausgleich, aber das ist eh nur für Geschiedene relevant,,,). […]