Überall lauert der Vollmachtsmissbrauch

„Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall“ von Dieter Trimborn v. Landenberg Florian Wörtz Drum prüfe sich, wer sich bindet – was für eine Eheschließung gilt, das sollte noch vielmehr für das Erteilen einer Vorsorgevollmacht gelten. Denn im Vorsorgefall ist der Betroffene hilflos und der Bevollmächtigte kann auch in missbräuchlicher Weise von der Vollmacht Gebrauch […]