Mehr als ein Kurzkommentar für die Praxis!

Der Fischer-StGB-Kommentar in 60. Auflage

Jens Jenau

cover-fischerDer jährlich erscheinende Beck´sche Kurzkommentar „Strafgesetzbuch“ mit Nebengesetzen von Prof. Dr. Thomas Fischer – seit Juni 2013 VRiBGH (2. Senat) -, ist in der 60. Auflage erhältlich.

Aktualität schreibt Fischer in seinem allein bearbeiteten Kurzkommentar ganz groß. Denn auch seit der Vorauflage ist der Gesetzgeber wahrlich nicht untätig geblieben. Fischers Anliegen ist es daher, der gerichtlichen Praxis einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion zu vermitteln. Auch die bereits in den vorangegangenen Auflagen begonnene redaktionelle Überarbeitung des Kommentars führt er in der 60. Auflage fort.

Die Neuauflage des Werks bringt die Erläuterungen zum Strafgesetzbuch auf den Stand Oktober 2012. Zudem konnten insgesamt 550 Entscheidungen insbesondere des BGH, des BVerfG und der OLGe berücksichtigt werden. Die Stimmen der Literatur konnte der Autor bis zum September 2012 auswerten. Eingearbeitet sind zB. das 45. Strafrechtsänderungsgesetz mit umfangreichen Änderungen der §§ 325 ff. StGB zu den Straftaten gegen die Umwelt, das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht mit der Änderung des § 353b StGB, das am 01.03.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung mit der Regelung zur Teilnahme des Verwarnten an einem sozialen Trainingskurs nach § 59a Abs. 2 Nr. 5 StGB oder die Entscheidung des BVerfG vom 27.03.2012 zur Verfassungswidrigkeit des § 67 Abs. 4 StGB (zum Maßregelvollzug, vgl. BVerfG, NJW 2012, 1784 ff.). Ferner sind diverse Leitsatzentscheidungen des BGH integriert, zB. zur Korruptionsstrafbarkeit von Vertragsärzten (vgl. 22b ff. zu § 11; Rn. 10 zu  § 299; Rn. 4e zu § 331), zur „Hemmschwelle“ beim Tötungsvorsatz (Rn. 13 ff., § 16a zu § 212) oder Brandstiftung an gemischt genutzten Gebäuden (BGH 57, 50). Fischer zögert auch nicht, in weiteren Kommentierungen brisante Fragen aufzugreifen, etwa die Diskussion um die Strafbarkeit der Beschneidung von Knaben (Rn. 11, 43 ff. zu § 223) oder das Gesetzesvorhaben zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Suizidbeihilfe (zu § 217-E).

Die bewährte Systematik der Kommentierungen ist weitestgehend beibehalten. Bei Streitfragen stellt Fischer die gegensätzlichen Ansichten in Rechtsprechung und Literatur dar, bevor er argumentativ die herrschende Meinung ausarbeitet. Neben weiterführenden Literaturhinweisen vor den Kommentierungen sind auch in den Fließtexten einzelne Literaturangaben zu finden. Das Werk besticht durch knappe aber mit dem Blick auf das Wesentliche gerichteten Ausführungen. Im Fließtext eingearbeitete Schlagworte erleichtern die gezielte Suche. Der schnörkellose Stil dient der guten Lesbarkeit und dem Verständnis der Materie. In den Anhängen sind erneut Auszüge der praxisrelevantesten strafrechtlichen Nebengesetze zu finden.

Fazit: Die 60. Auflage des „Fischer StGB“ glänzt mit topaktueller Kommentierung, Verständlichkeit und einem erheblichen Informationsfundus. Dem Autor gelingt es, allen am Strafverfahren Beteiligten einen systematisch begründeten Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion und Rechtsprechung im Strafrecht zu bieten. Somit kann der Nutzer – unabhängig ob Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Referendar –

mit dem Rückgriff auf Fischers Werk sichere Lösungen für nahezu alle praktischen strafrechtlichen Probleme erzielen. Das Werk ist weit mehr als ein Kurzkommentar!

Strafgesetzbuch

Thomas Fischer,
60. Auflage 2013, 2.641 S., 82,00 €,
Verlag C.H. Beck,
ISBN: 978-3-406-63675-2

Veröffentlicht von on Aug 19th, 2013 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

Hinterlassen Sie einen Kommentar!