Jill Lepore klärt über Amendments auf
Matthias Wiemers
Vom Grundgesetz können unsere Mandatsträger die Finger nicht lassen. Nicht dass es nur darum ging, Ergänzungen einzufügen, an die der Parlamentarische Rat nicht gedacht hat oder nicht denken konnte, sondern es werden auch mitunter Texte eingefügt, die aussehen wie Verwaltungsvorschriften oder die unsinnige oder gar schädliche Vermischungen der Verantwortungsbereiche zwischen Bund und Ländern herbeiführen. Weniger ist mehr, wenn man an eine Verfassung denkt!
Anders die Verfassung der USA, die ein weltweites Vorbild darstellt für alles, was danach kam. Was man hier in Deutschland noch von ihr weiß ist, dass sie eigentlich nicht geändert wird, sondern ergänzt durch sog. Amendments – und dies nur sehr selten.
Die Harvard-Historikern Jill Lepore hat es unternommen, in einem einzigen Werk die gesamte Entwicklungsgeschichte der US-Bundesverfassung darzustellen – Ergebnis eines „Amendments Projects“, einer mehrjährigen Forschung, deren Ergebnisse also nicht vor der allgemeinen Öffentlichkeit verheimlicht werden sollten.
Die Entstehung der Verfassung wird zu Beginn nur kurz geschildert, und schon früh geht die Autorin auf den Dreh- und Angelpunkt ein, der vor jeder Verfassungsänderung steht: Artikel 5 der Verfassung, der das Verfahren zur Verfassungsänderung beschreibt. Danach gibt es zwei Wege, die Verfassung zu ändern, und zwar kann entweder der US-Kongress Verfassungsänderungen vorschlagen oder die Legislativen der Einzelstaaten können einen Konvent einberufen, um Änderungen vorzuschlagen. Sodann müssen die Änderungen aber ratifiziert werden, und zwar entweder durch die Parlamente der Bundesstaaten oder durch eigens hierzu von diesen einberufene Konvente. Beide Häuser des Kongresses müssen einer Änderung mit zwei Dritteln zustimmen und seitens der Bundesstaaten müssen drei Viertel zustimmen (vgl. Lepore, S. 24). Dies ist sehr viel schwieriger, als dies in Deutschland zwischen Bundestag und Bundesrat ist – zumal die amerikanischen Bundesstaaten viel unabhängiger sind als die deutschen Bundesländer.
Lepore beschreibt in ihrer Einleitung die „Philosophie der Änderung“. Es sollte nicht zu einfach und nicht zu schwer sein, und Lepore urteilt bereits zu Beginn (S. 24): “In dieser Hinsicht waren die Schöpfer der Verfassung nicht erfolgreich“.
Im ersten, recht knappen Teil, wird „Die Erfindung der Verfassung“ geschildert, nämlich der Prozess von Schöpfung und Ratifikation, der von 1774 bis 1791 dauerte.
Im zweiten Kapitel treten die Frauen auf den Plan, die man in der Verfassung nicht erwähnt hatte. Damit wird eine erste Gruppe präsentiert, die in der Folgezeit ein Interesse an Verfassungsänderungen haben musste. Im dritten Kapitel geht es um das Thema der durch die Verfassung nicht verbotenen Sklaverei und die Nichtberücksichtigung der schwarzen Bevölkerung an der Verfassunggebung. Teil zwei, der mit dem vierten Kapitel beginnt, ist mit „Der Streit um die Interpretation“ überschrieben und umfasst die Zeit bis 1896. Hier wird deutlich das prekäre Verhältnis zwischen den Sklavenhalterstaaten des Südens und den nördlichen Bundesstaaten, das ja in der Mitte des Jahrhunderts auch zum Bürgerkrieg führen sollte. Geschildert wird auch, wie die einzelnen Bundesstaaten über die Änderung ihrer eigenen Verfassung verhandeln, wobei im Zentrum der Debatten die Erstreckung auf die nichtweiße Bevölkerung steht („Lasst uns das Wort „weiß“ prüfen.“).
Das fünfte Kapitel beschäftigt sich für die Zeit nach Beendigung des Bürgerkriegs durch einen Sieg der Nordstaaten um die daraus zu ziehenden Konsequenzen für die Änderungen der Bundesverfassung, Kapitel sechs berichtet von einer Reihe gescheiterter Verfassungsänderungen („Kein Bedarf an Änderungen“) und Kapitel sieben beschäftigt sich vertieft mit der Verfassungsgeschichte von Hawaii sowie von weiteren (neuen) Territorien auch auf dem Festland, und damit der Indianerfrage und ihrem Verhältnis zur Bundesverfassung.
Teil 3 beschreibt „Das Muster der Änderung“ und beginnt einleitend mit dem Thema der Einführung des Frauenwahlrechts. Kapitel acht widmet sich dem US-Solicitor James M. Beck, der als „Großvater des modernen konstitutionellen Konservatismus“ (S. 423) bezeichnet wird. Das nächste Kapitel („Miss Bolschewiki“) beschreibt den Kampf namentlich von Frauengruppen für und gegen die Änderung der US Verfassung. „Das verlorene Amendment“ (Kap. 10) beschreibt den Kampf um die Beendigung der Rassentrennung vor allem in Schulen. In diesem Kapitel wird besonders deutlich, wie sehr es auf die Verfassungsinterpretation durch den Supreme Court ankommt, wenn sich förmliche Verfassungsergänzungen nicht durchsetzen lassen. Im Fokus stehen hier die Verfahren und Entscheidung(en) Brown versus Board of Education von 1954, mit denen die Rassentrennung an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt wurde. Soll der dritte Teil 1959 enden, so beginnt der vierte Teil mit dem Jahre 1961 und endet im Jahre 2016, dem Jahr der Wahl Donald Trumps zum Präsidenten. Teil vier ist mit „Das Ende der Verfassungsänderung“ überschrieben. Wichtiger wird nun, welche Personen der jeweils amtierende Präsident in den Supreme Court bringen kann, was schon im Einleitungstext zum vierten Teil verdeutlicht wird. Kapitel 11 beschreibt den einige Jahre existierenden Unterausschuss für Verfassungsänderungen im US-Senat unter dem Vorsitz von Senator Birch Bayh. Lepore zeigt hier auch, wie viele Verfassungsänderungen die Parteien von 1964 bis 1980 in ihren Wahlprogrammen versprachen, aber nicht umsetzen konnten. Im zwölften Kapitel geht es nochmals um Frauenrechte, nämlich die für die Ratifizierung des Equal Rights Amendment (ERA), des 27. Zusatzartikels, der zuerst 1923 beschlossen und bis 1982 erfolglos ratifiziert wurde („Eine Bill of Rights für Frauen“).
„Die Verfassung ist tot“ lautet der Titel des letzten, des 13. Kapitels, in dessen Zentrum ein wenig der langjährige Richter am Supreme Court Antonin Scalia steht, der neben anderen ein Vertreter des Originalismus in der Verfassungsinterpretation war, einer Lesart, der den ursprünglichen Willen der Verfassung betonte. Hier geht es im Besonderen um den Kampf um Verfassungspositionen durch Personalpolitik am Obersten Gerichtshof – gerade bei den konservativen Präsidenten.
Auf einer der letzten Seiten heißt es: „Der Einfluss der US-Verfassung wird immer geringer, aber sie bleibt doch die einflussreichste Verfassung der Erde. Über alle sieben Kontinente hinweg war sie Vorbild für die Verfassungen der Welt, inspirierte sie und lieh ihnen ihre Sprache“ (S. 735). Und weiter: „Wenn Verfassungen altern, dann wird es schwerer, sie zu verändern, weil die Menschen dazu neigen, alte Verfassungen zu verehren (…) und auch weil mit dem Wachstum und der zunehmenden Diversität und Polarisierung der Bevölkerungen die Hindernisse für Veränderungen größer werden – sowohl zahlreicher als auch mächtiger“ (S. 735).
Alles in allem eine hochinteressante Angelegenheit. Vermutlich ist Artikel 5 der Verfassung doch etwas zu streng formuliert. Gleichwohl sollten wir in Deutschland nicht glauben, unbedingt die bessere Verfassung zu haben. Schon gar nicht, wenn man dazu den Blick auf die EU-Ebene wirft. Was dort als „Europäisches Verfassungsrecht“ bezeichnet wird, hat mit etwas, das verehrt werden kann – was in den USA in massiver Weise stattfindet (Lepore, S. 556 ff., zur 200-Jahrfeier der Bundesverfassung), nichts zu tun. Für eine Nation, die von Einwanderern gegründet wurde, kann die Bedeutung einer Verfassung als Basis des Zusammenlebens offenbar kaum unterschätzt werden. Diesen Eindruck hat Jill Lapore jedenfalls vermittelt.
Jill Lepore
We the People. Eine Geschichte der amerikanischen Verfassung
Verlag C.H. Beck, 2026
920 Seiten; 48,00 Euro
ISBN: 978-3-406-84524-6