Tiefgreifend und kompakt zugleich!

Der Palandt in 76. Auflage

Jens Jenau

Kurz vor dem letzten Jahreswechsel erschien die 76. neu bearbeitete Auflage des „Palandt“, mit der gewohnt topaktuellen und umfassenden Kommentierung des BGB auf höchstem Niveau. Die Autoren extrahieren aus der scheinbar unüberschaubaren Rechtsprechung und Stofffülle die maßgeblichen Informationen. Somit erhält der juristische Praktiker, einerlei aus welcher Berufssparte, rechtsprechungsorientierte Antworten und präzise Argumentationsstränge für vertretbare Problemlösungen in der vielschichtigen zivilrechtlichen Praxis.

Einer lehrreichen Einleitung in die Entwicklung des BGB, das Europarecht sowie die Anwendung und Auslegungsregeln schließt sich die ausführliche Kommentierung der fünf Bücher des BGB mit all seinen Normen an. Daneben erhält der Nutzer zumindest in Auszügen Erläuterungen zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), zur BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV), zum Unterlassungsklagengesetz (UklaG), zum Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), zum Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG), zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG), zum Versorgungsausgleichgesetz (VersAusglG), zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG) und zum Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Insofern beeindruckt die Weite der Kommentierungen – auch der Nebengesetze – des „Palandt“, der nach wie vor in der Reihe „Beck´sche Kurzkommentare“ erscheint.

In der 76. Auflage sind Sebastian Herrler und Dr. Hartmut Wicke in den Bearbeiterkreis gerückt. Die beiden durch viele Veröffentlichungen bekannten Notare betreuen nunmehr die Kommentierung der bisher von Dr. Peter Bassenge bearbeiteten Gebiete. Dr. Peter Bassenge wirkte von der 35. bis zur 75. Auflage am „Palandt“ mit. Das nunmehr zehnköpfige Autorenteam, das sich mehrheitlich aus Richtern/Innen sowie drei Notaren und einem Hochschullehrer zusammensetzt und das die konsequent an der Praxis orientierte Erläuterung des BGB verantwortet, ist mit ein Grund dafür, dass „der Palandt“ unabhängig von der vielfältigen und ernstzunehmenden Konkurrenz auf dem Markt der zivilrechtlichen Kommentarliteratur seine exponierte Position behauptet oder sie womöglich ausbaut. Wie in den Vorjahren analysieren und würdigen die Autoren unzählige neue Entscheidungen des EuGH, BGH, der Oberlandes- und der Instanzgerichte und arbeiten deren Konsequenzen für die Rechtspraxis heraus. Folglich erhält der Nutzer ein topaktuelles und zuverlässiges Nachschlagewerk, um nahezu alle zivilrechtlichen Probleme, Mandate oder Streitfragen zu lösen.

Integriert in die Kommentierungen sind bereits zahlreiche Gesetzesneuerungen mit ihren Auswirkungen, wie etwa das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mit seinen Auswirkungen in den §§ 356 bis 360 BGB, das Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie (ZKRL-UmsetzungsG), das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).

Bemerkenswert ist, dass auch Gesetzesänderungen, die im Erscheinungszeitpunkt der aktuellen Auflage lediglich als Entwurf vorlagen, schon in den Erläuterungen berücksichtigt sind. Genannt sei der im Rahmen der AÜG-Reform ab 1.4.2017 geltende § 611a BGB mit der Legaldefinition des Arbeitnehmerbegriffs, der mit Blick auf die Rechtsprechung zum Arbeitnehmerbegriff der vergangen Jahren beleuchtet wird.

Kern der Neukommentierung im Rahmen des Allgemeinen Teils ist die umfangreiche aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verjährung und Verjährungshemmung. Daneben sind die Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten berücksichtigt. Darüber hinaus sind die praktisch bedeutsamen Kommentierungen der §§ 305 ff. BGB zu der Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Neuerungen durch die WoImmobKrRL-UG in den §§ 356-360 BGB eingearbeitet. Im Besonderen Schuldrecht sind die -arbeitsrechtlichen- Vorschriften zum Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, insbesondere zum § 611a BGB, der seit 1.4.2017 in Kraft ist, neu bearbeitet. Innerhalb der Vorschriften der GbR ist die neueste Rechtsprechung verbunden mit der aktuellen Diskussion zu deren Gesellschafterbeschlüssen bearbeitet. Weiter sind die Erläuterungen der §§ 823, 826, 831 ff. BGB im Rahmen der Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen hervorzuheben. Im Sachenrecht lag ein Schwerpunkt in der Überarbeitung der GbR im Grundbuch oder der Abgrenzung von Dienstbarkeit und Nießbrauch. Im Familienrecht ist das Abstammungsrecht mit den Herausforderungen bezüglich neuer Familienformen beleuchtet. Es ist auch auf die zu § 4 Gewaltschutzgesetz geplante Änderung hingewiesen. Neben der Überarbeitung der Erläuterungen waren im Erbrecht zahlreiche Entscheidungen zu aktualisieren.

Fazit: Wiederum geben die Autoren den gewohnt topaktuellen und zuverlässigen „Kurzkommentar“ dem Praktiker an die Hand. Nach wie vor ist „der Palandt“ im allgemeinen Zivilrecht das Maß der Dinge. Es bleibt dabei: Als seriöser Jurist kommt man bei Fragen im Zivilrecht oder in der zivilrechtlichen Prozessvertretung nicht am „Palandt“ vorbei!

 

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB
Otto Palandt (Begründer),
76. Auflage 2017, 3.247 Seiten, 115,00 €,
Verlag C.H. Beck
ISBN: 978-3-406-69500-1

Veröffentlicht von on Aug 7th, 2017 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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