Kein Buch für die Tonne

Der Schmehl/Klement-Gemeinschaftskommentar zum Kreislaufwirtschaftsgesetz in 2. Auflage

Ludwig Deist

Deutschland ist Recycling-Weltmeister, und doch behaupten böse Zungen, dass dieser Titel für die Tonne sei. Entscheidend komme es nämlich auf die Zählweise an, woraus eine erhebliche Diskrepanz zwischen offiziellen und realen Recycling-Quoten resultiere. Nur 16 Prozent des deutschen Plastikmülls werden „laut Plastikatlas 2019“ tatsächlich wiederverwertet – der Rest werde verbrannt oder ins Ausland verfrachtet. Die Autoren des jüngst in 2. Auflage erschienenen „Gemeinschaftskommentars zum Kreislaufwirtschaftsgesetz“ betonen in ihrem Vorwort dann auch die „große umweltbezogene und wirtschaftliche Relevanz dieses Regelungsfeldes“, das immer wieder zu „tiefgreifenden rechtlichen und politischen Kontroversen“ Anlass gibt, etwa beim Verhältnis von privatrechtlichen Sekundärrohstoffsammlungen zu den Aufgaben der öffentlichen Einrichtungen bei der Gewährleistung der Hausmüllentsorgung.

Dennoch ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das bis zum 1.6.2012 noch als Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz firmierte, in all den Jahren bemerkenswert stabil geblieben. Das muss aber nicht so bleiben. Schon wirft die neue EU-Richtlinie, nach der jegliche Einwegplastik von 2021 an verboten werden soll, ihre Schatten voraus. So konstatieren die Kommentatoren einen erheblichen „politischen Änderungsdruck, der heute auf der Rechtsordnung lastet und mit jeder Änderung nur noch größer zu werden scheint“.

Doch zunächst einmal bleibt im wesentlichen alles beim alten im Recht der Kreislaufwirtschaft. Die 2. Auflage des Schmehl/Klement, deren Vorgängerin aus dem Jahr 2013 stammt, erläutert die Materie kompakt, verständlich und anwenderfreundlich auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis. Insbesondere wird auch die zugrundeliegende EU-Abfallrahmenrichtlinie umfassend berücksichtigt. Als einziger Kommentar seiner Größe bezieht der Gemeinschaftskommentar auch alle wichtigen Nebengesetze und Rechtsverordnungen des Kreislaufwirtschaftsrechts ein. Und das sind eine ganze Reihe, nämlich EU-Abfallverbringungsverordnung, Abfallverzeichnis-Verordnung, Altfahrzeug-Verordnung, Batteriegesetz, Bioabfallverordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung, Gewerbeabfallverordnung sowie das Verpackungsgesetz.

Neu in der 2. Auflage sind neben der Berücksichtigung aller Änderungen des KrWG seit dem Erscheinen der Vorauflage insbesondere die Kommentierung der bereits erwähnten Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung, der Gewerbeabfallverordnung und des zum 1.1.2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetzes. Fazit: Dieser Kommentar beantwortet die zahlreichen praxisrelevanten Fragen des Abfallrechts auf höchstem Niveau.

Schmehl/Klement
Gemeinschaftskommentar zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Carl Heymanns Verlag / Wolters Kluwer, 2. Auflage 2019
1593 Seiten; 159,00 Euro
ISBN: 978-3-452-28984-1

Veröffentlicht von on Jul 29th, 2019 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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