Jubiläum!

Der Kopp/Schenke-VwGO-Kommentar in 25. Auflage

Ludwig Deist

Als Teil der Reihe „Gelbe Erläuterungsbücher“ (die genau genommen eigentlich alle gar nicht gelb, sondern orange sind) hat es „der Kopp/Schenke“ auf mittlerweile 25 Auflagen gebracht, was seinen Status als d e r VwGO-Kommentar schlechthin nur untermauert. In allen deutschen Bundesländern (außer in Niedersachsen, wo sie diesbezüglich ein ganz eigenes Süppchen kochen) ist er als Hilfsmittel fürs Zweite Juristische Staatsexamen zugelassen. Und schließlich ist er in seiner relativen Kürze auch bei Rechtsanwälten, Unternehmensjustitiaren und Verbandsjuristen ebenso wie bei Richtern oder Referenten in Kommunalbehörden erste Wahl. Selbst Professoren oder Hausarbeiten schreibende Studenten werden wohl immer zuerst ihren Kopp/Schenke befragen, bevor sie sich womöglich noch weiterführen Werken anvertrauen, denn auf über 2000 Seiten bietet jener weit mehr als nur den vielzitierten „ersten Zugriff“. Und er legt besonderes Gewicht auf die gerade auch im Verwaltungsprozessrecht immer bedeutender werdenden Entwicklungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts.

Die neue Auflage bringt die Kommentierung auf den neuesten Stand und berücksichtigt auch diesmal wieder zahlreiche Gesetzesänderungen, insbesondere das 16. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 10.7.2018 mit der Änderung des § 48 VwGO (die weitere sachliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts!) sowie das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12.7.2018 mit der Änderung des § 173 VwGO (entsprechende Anwendung des GVG und der ZPO). Darüber hinaus ist die neueste Rechtsprechung und Literatur zum Verwaltungsprozessrecht umfassend eingearbeitet.

Kopp/Schenke
Verwaltungsgerichtsordnung (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 25. Auflage 2019
2073 Seiten; 65 Euro
ISBN: 978-3-406-74012-1

Veröffentlicht von on Aug 26th, 2019 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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