Öffentliches Wirtschaftsrecht als Querschnittsmaterie

Matthias Knauff legt sein Lehrbuch neu auf

Matthias Wiemers

Der Jenaer Ordinarius Matthias Knauff hat sein Lehrbuch „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ bei Nomos neu aufgelegt.

Völlig zu Recht wird das Rechtsgebiet gleich zu Beginn als „Querschnittsmaterie“ bezeichnet (§ 1, Rdnr. 1). Diese Feststellung ist in ein Einführungskapitel eingebettet, das sowohl systematisch als auch historisch und ideengeschichtlich aufzeigt, was zu diesem Rechtsgebiet gehört. Wurden zur Studienzeit des Rezensenten noch „Wirtschaftsverwaltungsrecht“ und „Europarecht“ gesondert unterrichtet, so hat sich das Europarecht weitgehend in andere Materien eingebettet, worunter in allererster Linie das öffentliche Wirtschaftsrecht zu zählen ist, das deshalb auch seinen Namen entsprechend ändern musste.

Im ersten Teil (§§ 2 bis 4) wird der europa- und verfassungsrechtliche Rahmen gesetzt, wobei im zweiten Kapitel didaktisch geschickt erst einmal die europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben beschrieben werden, bevor dann weitere Kapitel den „Grundfreiheiten“ (§ 3) und den Grundrechten (§ 4) gewidmet werden.
Bei Teil zwei, der mit „Marktaufsicht und -ordnung“ überschrieben ist, geht es dann ins einfache Recht, beginnend mit dem Gewerberecht (einschließlich Handwerksrecht und Gaststättenrecht, § 5), über das „Kartellrecht“ (§ 6) und das „Regulierungsrecht“ (§ 7). Die einzelnen Materien werden jeweils gemäß ihrer Bedeutung für Ausbildung und Praxis wiedergegeben und anhand von Grundfällen erläutert. Dem entspricht auch der dritte Teil des Bandes, überschrieben mit „Der Staat als Marktakteur“. Darunter fällt nach Ansicht von Knauff erstmal die „Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand“ (§ 8), aber auch das „Beihilferecht“ (§ 9) und das „Vergaberecht“ (§10).
Die unterschiedlichen Konkurrenzwerke am Markt greifen teilweise thematisch noch weiter aus. Die hier getroffene Auswahl kann aber besonders überzeugen. Dabei wird in den einzelnen Kapiteln nicht nur der teilweise zu Beginn gebrachte Sachverhalt eines praktischen Falles gelöst, sondern es werden auch immer wieder sinnvolle Bezüge zur wirtschaftlichen Wirklichkeit hergestellt. Der Fußnotenapparat und die Literaturangaben sind noch überschaubar; insbesondere werden jeweils Bezüge zum einzelnen Landesrecht hergestellt, so dass der Band trotz der gerade im öffentlichen Wirtschaftsrecht wirksamen Föderalismusreform I sozusagen gesamtdeutsch zu nutzen ist.
Mein Fazit lautet: Ein Werk in hoher Verdichtung, das den Markt auch in der zweiten Auflage bereichert.

Matthias Knauff, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl, Baden Baden 2020, 293 S., 26. 90 Euro (ISBN 978-3-8487-3880-9)

Veröffentlicht von on Aug 3rd, 2020 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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