Nietzsche ist ein verkannter Rechtsphilosoph, findet Jens Petersen
Thomas Claer
Wie der Leibhaftige persönlich muss uns guten, anständigen Juristen der Philosoph Friedrich Nietzsche (1844-1900) vorkommen. Denn nahezu alles, was uns lieb und teuer ist, wozu man uns jahrelang – gleichsam mit Zuckerbrot und Peitsche – erzogen hat, wurde von diesem Denker aufs Entschiedenste abgelehnt: Nietzsche befürwortete ausdrücklich eine Rangordnung und Ungleichheit der Menschen vor dem Gesetz, der Staat war für ihn „das kälteste aller kalten Ungeheuer“ und eine „organisierte Unmoralität“, staatliches Strafen war in seinen Augen nichts Anderes als Rache und jede Strafzumessung willkürlich. Hinzu kommt seine Auffassung, dass „es kein Recht gibt, das nicht in seinem Fundamente Anmaßung, Usurpation, Gewalttat ist“. Und schließlich beruhten alle Systeme, ob die seiner philosophischen Kollegen Kant und Hegel oder das der Rechtsdogmatik, auf einem „Mangel an Rechtschaffenheit“.
Es verwundert nicht, dass Rechtsgelehrte die längste Zeit einen großen Bogen um diesen Philosophen machten, zumal der sich aufgrund seiner unsystematischen und aphoristischen Darstellungsweise auch jeder geordneten Untersuchung zu entziehen schien. Doch spätestens seit den Wendejahren vor zwei Jahrzehnten gilt der einst von den Nazis instrumentalisierte Nietzsche als nicht mehr allzu sehr politisch anrüchig und wird inzwischen weltweit als der große Theoretiker und Prophet der Moderne („Gott ist tot!“) geschätzt und verehrt. So kam es, dass sich ihm eines Tages auch die Juristen nicht mehr länger verweigern konnten. Mit besonderer Gründlichkeit hat sich nun Jens Petersen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Historischen Institut in Rom, des Themas angenommen und aus Nietzsches umfangreichem Gesamtwerk so ziemlich alles zusammengetragen, was sich im juristischen Kontext verwerten lässt. Und siehe da: Die Gedanken des Systemverweigerers Nietzsche zu Recht und Gerechtigkeit erweisen sich als erstaunlich systematisch. Vor allem aber setzt der Verfasser viel daran, Nietzsche als Rechtsphilosophen zu etablieren, der bei aller ätzenden Kritik am Bestehenden durchaus eine konstruktive Vorstellung von Gerechtigkeit hatte. Die entscheidende Passage aus „Menschliches; Allzumenschliches“ lautet: „Es gibt freilich auch eine ganz andere Gattung der Genialität: die der Gerechtigkeit … Ihre Art ist es, mit herzlichem Unwillen allem aus dem Weg zu gehen, was das Urteil über die Dinge blendet und verwirrt; sie ist folglich eine Gegnerin der Überzeugungen, denn sie will jedem, sei es ein Belebtes oder Totes, Wirkliches oder Gedachtes, das Seine geben – und dazu muss sie es rein erkennen; sie stellt daher jedes Ding in das beste Licht und geht um dasselbe mit sorgsamem Auge herum.“ Das ist zwar, wie auch der Verfasser erkennt, „keine auf das Recht selbst bezogene inhaltliche Idee der Gerechtigkeit“, aber doch eine „Erscheinungsform juristischer Urteilskraft“. Letztere wiederum hält Nietzsche für ganz entscheidend, denn „die schrecklichsten Leiden sind gerade aus dem Gerechtigkeitstriebe ohne Urteilskraft über die Menschen gekommen“. Doch dürfe andererseits, so Nietzsche, der Gerechte kein „kalter Dämon der Erkenntnis“ sein, der eine „eisige Atmosphäre einer übermenschlich, schrecklichen Autorität“ ausbreite. Erst dadurch, dass er „ein Mensch ist, … stellt ihn dies alles in eine einsame Höhe hin, als das ehrwürdigste Exemplar der Gattung Mensch“. Ganz Ähnliches verlangte einst auch Adolf Tegtmeier (Jürgen von Manger) als Schwiegermuttermörder von seinem Richter: „Man muss doch irgendwie, äh, Mensch bleiben, näch?“
Jens Petersen
Nietzsches Genialität der Gerechtigkeit
De Gruyter Recht, Berlin 2008
251 Seiten, EUR 48,00
ISBN 978-3-89949-473-0