Das Beck´sche Formularbuch Erbecht in 5. Auflage
Friederike Mattes
Das Erbrecht ist eine komplexe und spezielle Rechtsmaterie, die bei nachlässiger Fallbearbeitung extreme Haftungsrisiken bereithält. Umso wichtigter ist daher die Abdeckung sämtlicher Bereiche der Beratung durch ein aktuelles, inhaltlich ausführliches und vollständiges Werk wie dieses. Die aktuelle 5. Auflage war heißersehnt, nachdem im Betreuungsrecht und Stiftungsrecht Änderungen eingetreten sind, die darin berücksichtigt werden.
Das Werk bietet „vom Normalfall ausgehende praxistaugliche Formulare“ für jegliche Art der Verfügung von Todes wegen. Für den Praktiker hilfreich ist der allgemeine Einstieg in die Materie über das erste Kapitel zur allgemeinen Beratung des Erblassers. Hilfreich ist insbesondere auch der jeweilige Kurzüberblick zu Steuer- und Kostenfragen, die jedem Mandanten gerade zu Beginn wichtig sind.
Sodann passt sich das Formularbuch inhaltlich den zwei großen Bereichen der außergerichtlichen Beratung in Erbangelegenheiten an. Der erste ist die Beratung und Erstellung von Verfügungen von Todes wegen durch Testament/Erbvertrag in allen erdenklichen Konstellationen und Nachfolgeregelungen – auch im Unternehmen bzw. bei landwirtschaftlichen Betrieben. Den zweiten großen Beratungsbereich bilden die Rechtsgeschäfte unter Lebenden. Danach schließt sich die Beratung und Vertretung nach dem Erbfall an. Den Stiftungen ist ein eigenes Kapitel gewidmet, nachdem dieser Rechtsbereich durch das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“, das zum 01.07.23 in Kraft getreten ist, nun abschließend im BGB geregelt ist. Bislang war das Stiftungsrecht zu einem großen Teil landesrechtlich geregelt. Mit diesem Passus werden die im Erbrecht wesentlichen Aspekte des Stiftungswesens durch detaillierte Formulare bearbeitet, verschiedene Stiftungsarten und entsprechend verschiedene Satzungen können praxistauglich ausgewählt werden.
Die beiden letzten Teile bilden die letztwilligen Verfügungen mit Auslandsbezug und die Theamtik digitaler Nachlass. Bei ersterer hätte man sich angesichts der einzelnen englischen Überschriften („Self-proved-will – Common law attestation clause“ u.a.) und der Tatsache, dass auch Mandanten in Deutschland nicht immer deutsch sprechen, wenigstens diese einzelnen Muster zweisprachig gewünscht. Gleiches gilt für die willkürlich anmutende Auswahl einzelner Länder der „Länderübersicht“, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nur der Orientierung dient. Beides kann die wirklichen Probleme mit Auslandsbezug allenfalls anreißen, es hilft dennoch für die Sensibilisierung des Bearbeiters und dessen Wahrnehmung der eingentlichen Problematik des internationales Erbrechts.
Keim, Christopher und Lehmann, Daniel (Hrsg.), Beck´sches Formularbuch Erbecht, 5. Auflage, C.H. Beck, München, 2023