Konflikte im Erbrecht durch Testament vermeiden
In Fragen des Erbrechts entstehen oft Konflikte und Unstimmigkeiten zwischen den Erben. Wem stehen welche Anteile des Vermögens zu? Warum hat der Verstorbene welche Entscheidungen getroffen? Manche solche Fragen lassen sich einfach klären, während andere wohl immer unergründlich bleiben werden. In Deutschland werden die rechtlichen Aspekte dieses Prozesses im Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuch (BG) geregelt. Dabei geht es nicht nur darum, wer das Vermögen des Verstorbenen erbt. Stattdessen haben Erben in manchen Fällen auch Rechte und Pflichten, die, neben weiteren Aspekten, im Erbrecht niedergelegt sind.
Das Testament und seine Beschaffung
Wer klare Vorstellungen zu seinem Erbe und der Verteilung seines Vermögens hat, kann vor seinem Tod ein Testament verfassen. In Deutschland ist das entweder handschriftlich und eigenhändig oder mit der Hilfe eines Notars möglich. Der Notar bietet dabei einen entscheidenden Vorteil. Mit seinem gültigen Rechtswissen kann er den Verfasser des Testaments während der Erstellung unterstützen und dafür sorgen, dass das Testament rechtssicher ist. So werden auch formale Fehler vermieden. Wichtig ist, dass das Testament, sollte es nicht notarisiert sein, handschriftlich unterschrieben wird. Schließlich muss sichergestellt werden, dass das Testament tatsächlich vom Verstorbenen verfasst wurde. Außerdem sollte es so präzise wie möglich verfasst werden, damit keine unnötigen Streitigkeiten entstehen. In manchen Familien stellt auch die Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle im Erbrecht und kann im Testament festgelegt sein. Es ist also ratsam, schon früh eine Regelung zu finden, die sowohl den Frieden der Familie als auch die Fortführung des Unternehmens sicherstellt.
Die Erben und ihre Abfolge
Es kommt immer wieder vor, dass ein Mensch stirbt, ohne ein gültiges Testament verfasst zu haben. In solchen Fällen greift die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, wer Erbe wird, wenn es keine anderweitigen Regelungen, wie zum Beispiel durch das Testament, gibt. Die Basis dieser gesetzlichen Erbfolge ist die Verwandtschaft zum Verstorbenen. An erster Stelle stehen die Nachfahren des Verstorbenen. Mit ihnen sind also Kinder, Enkel und Urenkel gemeint. Hat der Verstorbene keine Kinder, erben seine Eltern oder die Nachkommen der Eltern. Auch Ehepartner verfügen über einen gesetzlichen Erbanspruch, doch der ist von der Anzahl der vorhandenen Verwandten abhängig. Tatsächlich fühlen sich derartige Regelungen für die Verbliebenen oft ungerecht an – und das mit oder ohne Testament. Deshalb kann es hilfreich sein, auf die Unterstützung eines lokalen Fachanwalts, zum Beispiel ein Anwalt für Erbrecht in Aschaffenburg, zu setzen. Im Streitfall kann er sich für eine einvernehmliche Einigung einsetzen oder die Interessen seines Mandanten durchsetzen.
Pflichtteile und Erbschaftssteuer
Bestimmte Personen haben durch das Erbrecht einen sogenannten Pflichtteil. Selbst, wenn dem Ehepartner oder einem Kind laut Testament nichts vermacht wurde, steht ihm also in der Regel etwas zu. Der Pflichtteil beträgt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in der Regel in Geld ausgezahlt. Sind Vermögenswerte wie Immobilien im Spiel, kann diese Auszahlung schnell kompliziert werden. Auch in diesem Fall sollten sich die Familienmitglieder schon frühzeitig von einem Fachanwalt des Erbrechts beraten lassen. Er kann auch Klarheit zur Steuerlast der Erbschaftsteuer bieten.