Neues aus Frankfurt

Der Verlag Vittorio Klostermann gibt eine Studie über Ernst Heymann heraus

Matthias Wiemers

Als vor nicht allzu langer Zeit die Übernahme eines weiteren Verlags durch die C. H Beck Gruppe stattfand, war zu lesen, dass man sich weiter dem Anspruch des traditionsreichen Frankfurter Vittorio Klostermann Verlag verpflichtet wisse. Insofern ist auch unter dem Gesichtspunkt, dass es sich hier um den wohl renommiertesten Verlag in Bezug auf die zahlreichen dort veröffentlichten rechtshistorischen Werke handelt, ein gelegentlicher Blick ins Verlagsprogramm angezeigt. Denn bei den bisher von Beck übernommenen Verlagen fällt mitunter auf, dass einige Werke innerhalb der Gruppe den Verlag wechseln.
Reinhard Zimmermann, langjähriger Leiter des Max Planck Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, kam nun nach Eintritt in den Ruhestand endlich dazu, die von ihm lange geplante Biographie des seinerzeit zweiten Direktors des Instituts, Ernst Heymann, zu veröffentlichen. Anlass war auch das einhundertjährige Jubiläum des Instituts am 1. April 2026, das einhundert Jahre zuvor ausgerechnet im Berliner Stadtschloss seine Tätigkeit aufnahm.
Die Studie ist als Band 351 der renommierten Reihe „Studien zur europäischen Rechtsgeschichte“ erschienen.
Der in insgesamt 15 Kapitel gegliederte Band folgt keiner chronologischen Abfolge, sondern setzt erst einmal mit der Situation des Kriegsendes ein, wo er Ernst Heymann (1870 bis 1947) nur kurz in seine Zeitgenossen einordnet und zeigt, wie dieser in seinen Tagebuchnotizen auf die Kriegsniederlage reagiert. Mit dem zweiten Kapitel über die Zeit von Geburt, Jugend und Studium setzt die chronologische Darstellung ein, die auch eine knappe Schilderung der Studienzeit ausschließlich in Breslau beinhaltet, dem im dritten Kapitel die erste Zeit der Lehre in Breslau, mit Promotion 1894 (Betreuer: Otto Fischer) und Habilitation zwei Jahre später, also mit 26 Jahren! Es folgen Stationen akademischer Lehre in Berlin, Königsberg, Marburg und wieder Berlin, wobei in Berlin zunächst eine a. o. Professur und erstmals in Königsberg eine ordentliche Professur im Bereich des Zivilrechts erlangt werden. Das Ordinariat in Berlin wird von Zimmermann als Erreichen der Spitze der akademischen Hierarchie geschildert (Kapitel V).
Insgesamt ist die gesamte Darstellung Zimmermanns hoch verdichtet und zumeist gibt es mehr Fußnoten als Obertext. Dies macht aber dem Leser sogleich deutlich, wie intensiv für die Herausarbeitung der vielfältigen Ereignisse in der Wissenschaftskarriere geforscht wurde. Dies beinhaltet eine Schilderung des publizistischen Renommés Heymanns, das mit der Herausgabe gleich mehrerer renommierter juristischer Fachzeitschriften verbunden wird (Ka. VI: „Reputationsindizien“).
Kapitel VII ist der Charakterisierung seines wissenschaftlichen Profils gewidmet und ordnet ihn zunächst etwa unterhalb seines Berliner Vorgängers Heinrich Brunner, Otto von Gierke und Ulrich Stutz ein. Heymann steht danach für eine Integration der Gegensätze zwischen deutscher und römischer Rechtsgeschichte und für die später so genannte „Privatrechtsgeschichte der Neuzeit“.
Kapitel VIII ist der Beschreibung Heymanns als Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften gewidmet. Hier wird auch etwa geschildert, wie Heymann zum Vizepräsidenten der Akademie avanciert, wie das nationalsozialistische Führerprinzip eingeführt und wie die Akademie mit ihrem Mitglied Albert Einstein umgeht, nachdem dieser bereits kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten seinen Austritt aus der Akademie erklärt hatte. Eine neue Akademie wird geschaffen, die „Akademie für deutsches Recht“ unter dem NS-Juristen Hans Frank. Auch dort wird Ernst Heymann tätig und gehörte mehreren Ausschüssen an (Kap. IX).
Kapitel X zeigt die Tätigkeit an der Berliner Fakultät bis zur Emeritierung im Jahre 1938 auf. Geschildert wird hier die Gründung des Instituts für Auslands- und Wirtschaftsrechts bereits 1921, dem Heyman vorstand, der Ruf nach München, dessen Ablehnung eine erhebliche Gehaltserhöhung mit sich gebracht habe, und schließlich das Dekanat Heymanns, unter dem die Fakultät „nazifiziert“ wurde. Es werden die Publikationen bis 1938 skizziert (Kapitel XI). Das weitaus umfangreichste Kapitel schildert nun die Rolle Ernst Heymanns als Nachfolger von Ernst Rabel als Leiter des 1926 gegründeten Kaiser Wilhelms-Instituts. Darin finden wir die Darstellung einer Skurrilität: Der Vielschreiber Ernst Heymann bespricht selbst die ihm zum 70 Geburtstag gewidmete Festschrift, und zwar in einem Aufsatz von nicht weniger als 13 Seiten.
Auch recht umfangreich ist sodann das XIII. Kapitel über Heymann im Spiegel seiner Tagebücher, gefolgt von einer knappen Darstellung der ersten Nachkriegszeit, die mit Hitlers Tod beginnend eingeteilt wird und auch den eigenen Tod Heymanns schildert. Im Schlusskapitel wird der Protagonist im Urteil seiner Kollegen beschrieben. Alles in allem liegt hier eine knappe, aber sehr gut belegte Arbeit eines ausgezeichneten Kenners der Materie vor. Es lohnt sich die Lektüre, weil man sieht, wie ein bereits sehr gut etablierter universitärer Forscher und Wissenschaftsmanager in die Mühlen eines States gerät, der unter ganz anderen ideologischen Vorzeichen als seine Vorgänger arbeitet. Es zeigt aber auch, wie ein bestimmter Gelehrtentypus zu einem akademischen Multifunktionär werden kann.
Eine Frage bleibt noch offen: Ist das inzwischen wiederaufgebaute Berliner Stadtschloss eigentlich schon wieder so weit gefüllt, dass dort auch juristische Forschung wieder stattfinden könnte?

Reinhard Zimmermann
Der Nachfolger. Leben, Werk und Wirken von Ernst Heymann (1870–1946)
Vittorio Klostermann Verlag 2026
190 Seiten; 59,00 Euro
ISBN: 978-3-465-04730-8

Veröffentlicht von on Apr. 27th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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