Schon wieder was Neues

Ein Werk aus der Reihe „Nomos Praxis“ präsentiert das neue Schuldrecht

Matthias Wiemers

Das gute alte BGB wird in den Jahren zunehmend durch Novellen verändert. Wer sich schon länger mit dem BGB befasst, wird nicht leugnen, dass manche Neuerung seit der großen Schulrechtsreform von „Rot-Grün“ das Gesetz auch hier und da verbessert hat. Gleichwohl verliert es schon äußerlich zunehmend den Eindruck eines Werks aus einem Guss, wenn zunehmend die von mir gerne so genannten „A- und B- Paragraphen“ in das Gesetz eingefügt werden, weil wieder einmal eine EU-Richtlinie umgesetzt werden muss (und wenn es mal bei A und B bliebe!).
Die neueste Welle verbraucherorientierter Rechtsetzung aus Europa hat wieder einmal neues Schuldrecht geschaffen, das in einem Band der Reihe NomosPraxis von insgesamt 13 Autorinnen und Autoren präsentiert wird. Die Bearbeiter bewegen sich zwischen anwaltlicher Praxis und Hochschule, wobei die Hochschule Pforzheim sogar mehrfach vertreten ist.
Was hier nun umzusetzen war, beruht auf der Richtlinie 2924/825, der Richtlinie „hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch besser Information“. Da geht es um „Empowerment“ von Konsumenten, weswegen die Richtlinie auch EmpCo-Richtlinie genannt wird. Geändert wurde hierdurch die UGP-Richtlinie von 2005 wie die Verbraucherrechte-Richtlinie von 2011. Diese Informationen entnehme ich dem ersten Kapitel von Steffen Kroschwald, der zunächst einen Gesamtüberblick gibt und zudem einige wichtige Inhalte mitteilt: erweiterte Informationspflichten bei Werbeanrufen, Neues zu Gewährleistungs- und Garantieinformationen und -label, Informationen über die Mindestdauer von Softwareaktualisierungen, Informationen zur Reparierbarkeit, zu umweltfreundlichen Lieferoptionen und weitere Änderungen bei Informationspflichten. Das Fazit zeigt vor allem Änderungsnotwendigkeiten im E-Commerce. Felix Buchmann präsentiert den neuen Widerrufsbutton (§ 2), Sven Luckert die Änderungen bei Verbraucherverträgen über Finanzdienstleistungen (§3), Sascha Stiegler informiert über den Anwendungsbereich von Verbraucherdarlehensverträgen – dies interessanterweise in einem Kapitel §4a, während § 4 fehlt. Hat etwa ein Bearbeiter sein Manuskript nicht eingereicht? Da Nico Holtkamp sogleich mit einem Beitrag über Vertragsschuss, Form und Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen (§ 4b) folgt, und Jochen Riehle ergänzend zu Verbraucherdarlehensverträgen und Finanzierungshilfen vorträgt (§ 4c), Patrik Schmidt die Probleme der Kreditwürdigkeitsprüfung entfaltet (§ 4d), Felicitas Wühler und Teresa Rewitzer zu Finazierungshilfen, Teilzahlungsgeschäften, Ratenlieferungen und unentgeltliche Darlehensverträge berichten (§ 4e), Svenja Buckstege über Informations- und Transparenzpflichten informiert (§ 4f) und Tanya Stariradeff das „Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen und -ratenlieferungen“ (§ 4g) erklärt, muss es sich anfangs allenfalls um eine etwas ungünstige Abfolge der Beiträge gehandelt haben (Man hätte auch § 4 mit einem Überblick besetzen können). Johanna Voget zeigt sodann „Verbote, Bußgelder und Nebengesetze“ auf, die zusätzlich zu beachten sind bzw. jetzt geändert wurden (§ 5) und Chiara Panfili präsentiert das Resultat der jahrelangen Debatten über ein „Recht auf Reparatur“ (§ 6). Das war es schon, könnte man meinen, aber das Ganze ist doch in hohem Maße praxisrelevant – zumal bekanntlich nicht nur Banken Darlehen vergeben. Hier sind vielmehr weite Teile des modernen Handels betroffen, und es ist zu begrüßen, dass dieser Band nun im Frühjahr auf dem Markt ist. Die Änderungen müssen leider schon Ende September umgesetzt sein!
Wer davon erst jetzt Kunde nimmt, der muss praktisch zu diesem neuen Band greifen!

Buchmann / Kroschwald (Hrsg.)
Das neue Schuldrecht
Nomos Verlag 2026
250 Seiten; 59,00 Euro
ISBN: 978-3-7560-2036-2

Veröffentlicht von on Mai 11th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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