Das intelligenteste Anleitungsbuch für Juristen

Die „Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen“ hat ihre 11. Auflage erreicht

Matthias Wiemers

Rainer Wörlen war vermutlich ein guter akademischer Lehrer. Er war Gründungsprofessor für Recht an der Hochschule Schmalkalden, nachdem er zuvor an der FH Köln eine Professur für Versicherungsrecht innehatte. Die berufliche Laufbahn hatte aber im Amt für Agrarordnung in Münster begonnen (Diese Ämter wurden übrigens vor einigen Jahren in NRW abgeschafft). Denn Wörlen, der wegen einer schweren Erkrankung 2007 vorzeitig pensioniert wurde und 2009 starb, war Autor zahlreicher Lehrbücher namentlich zum Allgemeinen Teil und zum Schuldrecht, aber auch zu weiteren Themen, die nach seinem Tod fast alle auf andere Autoren übertragen wurden. Bei der noch 2009 erschienenen 9. Auflage wurde Wörlen von Sven Schindler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Chemnitz, unterstützt, bevor das Werk mit der 10. Auflage an Kristina Balleis, Professorin an der TH Aschaffenburg, übergeben wurde. Mit der elften Auflage ist Schindler als Mitautor ausgeschieden.
Legt man die elfte neben die mir ebenfalls vorliegende neunte Auflage, so hat sich an der Struktur des Bandes nichts verändert. Auch sind nach wie vor 22 Fälle mit Musterlösungen enthalten. Nur die Namen einiger Fälle wurde verändert (ob es allerdings sinnvoll ist, etwa Larenz durch Medicus oder Fikentscher zu ergänzen, ist fraglich. Denn weder Karl Larenz noch Dieter Medicus oder Wolfgang Fikentscher dürften heute noch allgemein unter Juristen bekannt sein.).
Der Band, der erstmals 1986 erschien, enthält neben einem aktuellen Vorwort noch weitgehend das Vorwort Wörlens aus der ersten Auflage 1986, wo bereits Anweisungen an den Leser enthalten sind, wonach er immer erst die Hinweise auf der linken Seite ds Buchs lesen soll, bevor er sich auf der rechten Seite mit der konkreten Falllösung beschäftigt. Bevor es dann aber überhaupt mit der Klausurlösung losgeht, gibt es noch ganz normal auf beiden Seiten bedruckte Erläuterungen. So wird in einer Einführung (A.) ganz basal auf „Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden zum Erlernen des Rechts“ und „Vorüberlegungen vor Anfertigung einer Zivilrechtsklausur“ gegeben und werden weiter „Formalien“ (B.) mit Hinweisen zur äußerlichen Gestaltung von Klausuren und Hausarbeiten gegeben. Zentral ist die schon von Wörlen gegebene Vorgabe, dass das werk bereits Erstsemester ansprechen will. Denn Wörlen hatte seinerzeit (um 1980, als die Urfassung als Aufsätze in den „Juristischen Arbeitsblättern“ erschienen war) den Eindruck gewonnen, dass auf dem Markt vorhandene Fallsammlungen eher für mittlere Semester geeignet seien. Dieses Gefühl teilt auch der Rezensent. Und wenn wir an die Vielzahl der inzwischen vorhandenen Studiengänge denken, die auch juristische Inhalte vermitteln sollen – zumeist in Form nur noch einer einzigen Vorlesung – so kann man hoffen, dass es so etwas auch für öffentlichrechtliche Fächer geben sollte. Denn aller Anfang in Jura ist schwer – und sollte deshalb erleichtert werden. Das Werk ist jedenfalls bei Frau Balleis in guten Händen.
Rainer Wörlen wäre übrigens im kommenden Juli 80 Jahre alt geworden. Kollegen und Nachfolger hatten ihm schon 2013 eine bei Nomos erschienene Gedächtnisschrift gewidmet, die den Titel „Recht im Dialog“ trägt – eine Anspielung auf die wesentlich von Wörlen entwickelte Reihe „Recht im Dialog“ bei Vahlen.

Wörlen / Balleis
Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen
Vahlen Verlag, 11. Auflage 2025
241 Seiten; 26,90 Euro
ISBN 978-3-8006-7535-7

Veröffentlicht von on Mai 11th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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