Der Klassiker mit neuem Namen

Der Platzhirsch unter den StGB-Kommentaren: Fischer

Patrick Mensel

lit-patrick-mensel-fischer-coverDie Kommentierungsart des Fischer ist schon als einzigartig zu bezeichnen. Die richtige Mischung aus Standardwissen und Spezialkenntnissen macht aus diesem Kommentar eine überaus interessante Alternative zu anderen Standardwerken dieses Rechtsgebietes. Die unzähligen Hinweise auf weiterführendes Schrifttum zur Vertiefung sind nahezu umfassend und sollten auch an Nebenproblemen Interessierte gänzlich zufriedenstellen. Studenten werden im Rahmen ihrer Hausarbeiten sicher auch die üppigen Literaturverweise zu schätzen wissen. In dem eigentlichen Kommentierungstext sind die Hinweise natürlich ebenfalls eingefügt, was einerseits den Lesefluss sehr stark hemmt, andererseits erlaubt, auf Fußnoten zu verzichten. An manchen Stellen ist das Verhältnis zwischen eigentlicher Kommentierung und Verweis für das Lesevergnügen sehr ungünstig ausgefallen. Daran vermögen auch die mit fetter Schrift verzeichneten Schlüsselwörter nichts zu ändern.

Schaut man sich den Inhalt des Fischer genauer an, so wird schnell deutlich, welch eine Bandbreite an Lesern von diesem Kommentar zu profitieren wissen. Da sind zum einen die Studenten und Referendare, welche die Darstellung der Meinungsstreitigkeiten zu verstehen und zu merken haben; andererseits die Praktiker, die mit den klaren Einteilungen zwischen Literatur- und Rechtssprechungsansicht schnell die für die Praxis bedeutende Ansicht heraussuchen können, ohne sich allzu sehr in theoretische Abhandlungen zu verstricken. So wird der Fischer seinem breitem Publikum vollauf gerecht und weiß der Kluft zwischen Theorie und Praxis eine gute Antwort entgegenzuhalten.

Der Allgemeine Teil, der sich durch eine geringe Normenanzahl bei gleichzeitig hoher dogmatischer Durchdringung auszeichnet, wird, wie nicht anders zu erwarten, gekonnt dargestellt. Klassiker wie der Erlaubnistatbestandsirrtum oder die Frage nach dem Grad der Kausalität der Hilfeleistung werden gekonnt aufgearbeitet, um den Leser nicht mit zu wirren und umständlichen Details zu überschwemmen. Wer bei einer Streitdarstellung auf den Fischer setzt, wird jedenfalls nicht enttäuscht. Referendare werden in kürzester Zeit auch die Darstellungen zu den Strafzumessungsvorschriften zu schätzen lernen.

Im Besonderen Teil sind alle neuen höchstrichterlichen Entscheidungen eingebaut worden, wie die des EuGH zum Glücksspielrecht (gesetzlich festgesetzte Monopole der staatlichen Lottogesellschaften) oder Urteile zu vermögensrechtlichen Delikten wie der Untreue, die im Rahmen der Wirtschaftskrise deutlich zugenommen haben. Den Benutzer des Fischer erwartet eine kompetente Einarbeitung aller aktueller Fragen und Diskussionen (z. B. Sterbehilfe), die auf altbewährte Weise geglückt ist.

Kurzum der Fischer ist und bleibt ein sehr gutes Standardwerk und ein absolutes Muss für alle Strafrechtler. Mit seinem Kauf macht man nichts falsch, aber vieles richtig.

Thomas Fischer
Strafgesetzbuch und Nebengesetze
C.H. Beck Verlag
2011, 58. Auflage, München, 2548, 78,00 €
ISBN 978-3-406-60892-6

Veröffentlicht von on Mai 7th, 2012 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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