Der Palandt für das Handelsrecht

Baumbach/Hopt in 36. Auflage

Oliver Niekiel

baumbach-hoptDas HGB ist neben dem BGB sicher eines der wichtigsten Gesetze des im Zivilrecht tätigen Rechtsanwalts. Während bei Fragen zum BGB der erste Blick zumeist in den Palandt wandert, ist im HGB-Bereich der Baumbach/Hopt nicht selten erste Wahl. Und das nicht ohne Grund. In nunmehr 36. Auflage liegt er mittlerweile vor und gibt auf seinen über 2.500 Seiten Antworten auf zahlreiche Fragen, die sich bei der Anwendung des HGB und der Nebengesetze stellen. Die hier zu rezensierende Kommentierung zeichnet sich durch praxisgerechte Hinweise ebenso aus wie durch wissenschaftlich fundierte Ausführungen. Aufgrund seiner zweijährlichen Erscheinungsweise ist Aktualität garantiert. So berücksichtigt die Neuauflage wieder zahlreiche Änderungen im HGB selbst und in den mitkommentierten Nebengesetzen (etwa das Kleinstkapitalgesellschaften-BilanzrechtsänderungsG, das Gesetz zur Umsetzung der RL 2010/73/EU und zur Änderung des BörsG, die 2012 überarbeiteten AGB-Banken und die weitere Umsetzung der Reform des Zahlungsdiensterechts). Auszugsweise erläutert sind etwa das WpPG und das VermAnlG. Berücksichtigt sind zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen, unter anderem zur Sitzverlegung und zur immer wichtiger werdenden Niederlassungsfreiheit. Dem Recht der Bankgeschäfte ist zusätzlich ein eigener systematischer Abschnitt gewidmet. Das Werk ist verständlich geschrieben und erleichtert durch das ausführliche Register das Auffinden der gesuchten Lösung. Umfassende Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur helfen bei der weiteren Recherche. Mit seinen gerade einmal 89,00 € sollte der Baumbach/Hopt aus den genannten Gründen für den ersten Zugriff im Regal eines jeden Handelsrechtlers stehen.

Baumbach/Hopt
Handelsgesetzbuch
Verlag C. H. Beck
36. Auflage 2014
ISBN 978-3-406-65140-3
89,00 €

Veröffentlicht von on Apr 6th, 2015 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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