900 Seiten Grundgesetz

Der „Sodan“ wurde erneut neu aufgelegt

Matthias Wiemers

Als die dritte Auflage des kleinsten aktuellen Grundgesetzkommentars Ende 2015 erschien, hatte ich an gleicher Stelle geschrieben, es hätten sich abermals der Umfang und der Preis des Kommentars geändert, und – im Hinblick auf studentische Leser – Umfang und Preis sollten „allerdings künftig in dem jetzt erreichten Rahmen bleiben“. Dieser Ruf wurde nicht erhört, vielmehr wuchs die kürzlich erschienene vierte Auflage abermals um etwa 50 Seiten, und der Preis ist mit nunmehr 49 Euro gar überproportional gestiegen. Damit erreicht er beinahe den seines unmittelbaren Konkurrenten „Jarass/Pieroth“ (14. Aufl. 2016, 55 Euro, Neuauflage angekündigt). Ob der wesentlich umfangreichere Konkurrent allerdings „mehr Grundgesetz fürs Geld“ bringt, muss der Leser selbst entscheiden.
Gegenstand der Neuauflage des Kommentars, an dessen Ausstattung und Autoren sich ansonsten nichts geändert hat, ist natürlich die abermalige Änderung des Grundgesetzes, die gleich zweifach in der Mitte des vergangenen Jahres erfolgt ist. Während die Ergänzung des Art. 21 – Stichwort: finanzielle Sanktionierung von verfassungsfeindlichen Parteien – noch das BVerfG beschäftigt, das freilich den Hinweis zu einer derartigen Regelung im letzten NPD-Urteil vom Januar 2017 selbst gegeben hatte, betrifft die andere Verfassungsänderung ein weiteres Zurückschneiden der Errungenschaften der Föderalismusreform von 2006. Während Leisner Art. 21 routiniert kommentiert und in der Änderung im Ergebnis kein Problem sieht (Rdnr. 44), muss die Kommentierung des neuen Art. 104c GG betreffend Finanzhilfen des Bundes für Länder „für gesamtstaatlich bedeutsame Investititonen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ auf die Kritik des Bearbeiters Schenke stoßen. Diese erfolgt prompt (Rdnr. 1), der darin u. a. ein Unterlaufen des herkömmlichen Länderfinanzausgleichs befürchtet. Die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs in Art. 107 hat er sodann ebenfalls kommentiert. Auch Art. 108 über die Finanzverwaltung mit seinem neuen Abs. 4a, sowie der umgestaltete Art. 109a fielen in die Zuständigkeit von Ralf-Peter Schenke. Die Gesamtbewertung der Föderalismusreform III hat er in den Vorbemerkungen zum § 104a vorgenommen, wo die Reform als „erneut kein großer Wurf“ bezeichnet wird (Rdnr. 4). Auch Art. 91c, den man als Teil des „Digititalisierungsverfassungsrechts“ bezeichnen könnte und der durch die Föderalismusreform III einen neuen Absatz 5 enthalten hat, wurde von Schenke aktualisiert.
An den übrigen Kommentierungen wurden vor allem Ergänzungen hinsichtlich neu ergangener Rechtsprechung vorgenommen. Die trotz mittlerweile 900 Seiten Gesamtumfangs immer noch knappe Kommentierung zwingt freilich dazu, dass hier eigene Bewertungen durch die Bearrbeiter auf ein Minimum reduziert bleiben. Alles in allem: Für den ersten Einstieg, aber auch für Ausbildungszwecke nach wie vor zu empfehlen.

Helge Sodan (Hrsg.), Grundgesetz, 4. Aufl., Verlag C. H. Beck, München 2018, 901 S., 49 Euro (ISBN 978-3-406-70977-7)

Veröffentlicht von on Jul 9th, 2018 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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