Immer viel zu tun

Der 2. Band des „Münchener Handbuchs Arbeitsrecht“ zum „Individualarbeitsrecht II“in 6. Auflage Rüdiger Rath Zum dauerhaften und zuverlässigen Brot- und Buttergeschäft der Rechtsanwälte zählt zweifellos das Individualarbeitsrecht, das in Abgrenzung zum Kollektivarbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf individueller Ebene regelt. Doch hängt es dann von der Komplexität des jeweiligen Falls ab, ob man […]