Das Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO Elena Mohalka Wer auf gute Nachbarschaft bedacht ist, möchte nicht selten auch vor Gericht seine freundschaftliche Solidarität unter Beweis stellen. Wird man in Strafsachen als Zeuge (m/w) herbeizitiert, so kann man vom Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO Gebrauch machen. Doch das Gefälligkeitsschweigen von Nachbarn, Freunden und Bekannten (m/w), die […]