Etwas schlanker

Das „Handbuch des Arbeitsrechts“ in 16. Auflage

Rainer Stumpf

Es ist wohl eine Art Naturgesetz in der juristischen Literatur, dass der Umfang einer Publikation mit jeder weiteren Neuauflage unvermeidlich zunimmt. Irgendwann droht es dann aber aus dem Ruder zu laufen, etwa wenn das „Handbuch des Arbeitsrechts“ aus dem Luchterhand Verlag, herausgegeben von Dr. Klemens Dörner, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, in seiner 15. Auflage 2020 auf sage und schreibe 3.216 Seiten angewachsen ist. So kann es nicht weitergehen, haben sich die Verantwortlichen da vermutlich gedacht. Sonst werden die Nutzer dieses Werkes irgendwann noch einen Ziehwagen oder Sackkarren benötigen, um es von A nach B zu transportieren. Nun haben Herausgeber und Autorenteam, wie es in der Ankündigung des Verlags zur nunmehr frisch erschienenen 16. Auflage heißt, das Werk „in allen Teilen überarbeitet, gestrafft und aktualisiert“. Jawohl, auch gestrafft! Und herausgekommen ist tatsächlich eine um immerhin 16 Seiten schlankere Ausgabe als vor zwei Jahren.
Kaum verändert hat sich hingegen das Grundkonzept dieses ebenso umfassenden wie nützlichen Buches, das vor allem dem in einschlägigen Rechtsbereichen tätigen Praktiker stets wertvolle Hilfestellung bei der Bewältigung seiner täglichen Aufgabenflut gibt. Alles arbeitsrechtlich Relevante findet sich hier in einem Band: Individual- und Kollektives Arbeitsrecht, das arbeitsgerichtliche Verfahren nebst unions-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bezügen. Auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung mit sorgfältiger Auswertung von Rechtsprechung und Literatur liegt der Fokus auf schneller und verlässlicher Information für die zielorientierte Bearbeitung arbeitsrechtlicher Probleme in der betrieblichen, anwaltlichen und gerichtlichen Alltagspraxis.
Was ist – neben der besagten Straffung – noch neu in der 16. Auflage? Sie berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung, insbesondere die arbeitsrechtlichen Folgen der Pandemie wie z.B. Homeoffice, Kurzarbeit; das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Brückenteilzeit; die Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur zeitlichen Reichweite des Vorbeschäftigungsverbotes bei sachgrundlosen Befristungen, die Rechtssprechungsänderung zur anteiligen Kürzung des Urlaubsanspruchs für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses sowie die Entscheidung zu den Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers gegenüber der Belegschaft im Hinblick auf den Verfall von bis zum Übertragungsstichtag nicht genommenen Urlaub. Und schließlich übernimmt als neue Autorin Dr. Bettina Bubach, Richterin am Arbeitsgericht Ludwigshafen, die Bereiche „Arbeitskampfrecht“ und Teile des „Betriebsverfassungsrechts“.
Als Zielgruppe dieses Handbuchs kommen alle Praktiker des Arbeitsrechts, vornehmlich Rechtsanwälte und Richter, aber auch Verbands- und Gewerkschaftsfunktionäre in Betracht.

Dörner, Luczak, Wildschütz
Handbuch des Arbeitsrechts
Luchterhand Verlag / Wolters Kluwer, 16. Auflage 2022
3200 Seiten; 179 Euro
ISBN 978-3-472-09731-0

Veröffentlicht von on Apr 4th, 2022 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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