Der Schlaeger-Kommentar zum SGB VII in 5. Auflage
Ludwig Deist
Das siebte unter den 13 Sozialgesetzbüchern mag gemeinhin zu den weniger geläufigen zählen. Es regelt, falls es jemand nicht weiß, die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Dabei umfasst es die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die medizinische und berufliche Rehabilitation nach Unfällen oder Krankheiten sowie die finanzielle Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen. Außerdem bestimmt es, wer versicherungspflichtig ist, wie die Unfallversicherung organisiert ist und welche Leistungen die Berufsgenossenschaften erbringen. Zudem regelt es Haftungsfragen bei Arbeitsunfällen und spezielle Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Unfallversicherung.
DIe Besonderheit dieses Rechtsgebietes ist es, dass sich hier Reformen und Veränderungen für gewöhnlich so sehr im Rahmen halten, dass die Kommentierungen zu diesem Gesetz nur alle Jubeljahre in neuer Auflage erscheinen müssen (was in anderen Rechtsgebieten mittlerweile undenkbar wäre). Dies gilt auch für den von C.H. Beck in nunmehr (erst) 5. Auflage herausgebrachten SGB VII-Kommentar von Tobias Schlaeger, seines Zeichens tätig bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Seit der Vorauflage dieses Werks sind geschlagene anderthalb Jahrzehnte vergangen. Dennoch sind die Neuerungen überschaubar geblieben. Detailliert werden die in der Praxis bedeutsamen Regelungen des SGB VII über den versicherten Personenkreis, die Versicherungsfälle und die Haftung der Unternehmer behandelt. Besondere Berücksichtigung wird darüber hinaus auf die umfassende Verarbeitung der maßgeblichen Rechtsprechung gelegt. Im Mittelpunkt der Kommentierung steht die aktuelle Auswertung der Rechtsprechung aller Instanzen.
Konkret neu in der 5. Auflage sind die Berücksichtigung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes, des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, des Gesetesz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens und des Viertes Bürokratieentlastungsgesetzes. Eingearbeitet sind ferner auch die gegenüber der Vorauflage neu eingeführten § 27a zur Nutzung der Telematikinfrastruktur, § 136a zur Unternehmernummer und § 136b über die Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters.
Als Zielgruppe dieser Publikation hat der Herausgeber die Gesetzlichen Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften, Personalabteilungen von Unternehmen, Rechtsanwaltschaft und Sozialgerichte im Blick. Kurzum, das Schlaeger-Comeback nach langer Abstinenz bringt das Recht der Unfallversicherung wieder auf den aktuellen Kommentierungsstand.
Tobias Schlaeger
Sozialgesetzbuch VII. Gesetzliche Unfallversicherung (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 5. Auflage 2025
1.093 Seiten; 129,00 Euro
ISBN: 978-3-406-81528-7