Tristan Barczak hat eine illustre Schar von Autoren um sich gesammelt
Matthias Wiemers
Es gibt eine ganze Reihe von Modebegriffen: Nachhaltigkeit, Digitalisierung, „KI“ und eben auch „Resilienz“, von der wir erstmals im Rahmen von „Corona“ hörten. Die Erfahrungen der Pandemie sowie einiger anderer Krisen der jüngsten Vergangenheit mögen dazu bewogen haben, einmal die Frage nach der „Resilienz des Staates“ zu stellen. Der sie stellte, war Christian Barczak, Ordinarius für Öffentliches Recht in Passau, der im knappen Vorwort des von ihm herausgegebenen Bandes verkündet: „Bei Resilienz als Staatskonzept geht es um die Fähigkeit des Staates, seinen Steuerungsanspruch gegen reale Widerstände durchzusetzen, sei es dass er ihnen rigide, unnachgiebig und unverrückbar standhält, sei es, dass er sich elastisch anpasst und flexibel reagiert“.
Barczak stellt dann im ersten Kapitel über „Staatsverständnisse in Krisenzeiten“ auch gleich den Begriff der Resilienz als einen Begriff aus der Werkstoffkunde vor, nämlich als die Eigenschaft eines Materials, „aufgrund seiner Biegsamkeit, Geschmeidigkeit und gleichzeitigen Widerstandsfähigkeit nach einer Belastung oder Störung in den ursprünglichen Zustand zurückkehren bzw. zurückspringen“ zu können (S. 14). Sodann werden verschiedene Modi der Resilienz vorgestellt: Reaktion, Antizipation und sodann die Voraussetzungen hierfür beschrieben.
Stephan Rixen beschreibt „Vulnerable Gesellschaft und resilienter Staat“. Rixen hat, indem er die „Begriffskarriere (der Resilienz) in der COVID-19-Pandemie“ beschreibt, hierbei beobachtet, dass „im Zuge des psychologischen Turns der Begriff der „Vulnerabilität“ (zusammen mit dem der Resilienz) an die Stelle des „Risikos“ und die „vulnerable Gesellschaft“ an die Stelle der „Risikogesellschaft“ getreten sei. Ich finde, dies hat er gut beobachtet. Es frage sich nur, wer – insoweit jeweils die Schwelle zur Krankheit überschritten wird – die Mehrkosten dieses „Turns“ tragen kann.
Der Passauer Altmeister der Politikwissenschaft (und Experte für die CSU) Heinrich Oberreuter beschreibt die „Demokratische Resilienz des politischen Prozesses“. Oberreuter diskutiert hier vor allem das Konzept der Militant Democracy, das wesentlich auf Überlegungen von Karl Loewenstein aus den 1930er Jahren zurückgeht – freilich etwas, das Hans Kelsen in seiner berühmten Schrift über Wesen und Wert der Demokratie (bereits 1929) nicht so sah, was Oberreuter auch deutlich macht. Es sollen hier nur abschließend fünf Faktoren als „Voraussetzungen für Stabilitätsgewinn“ genannt werden, die der Autor an das Ende seines Beitrags gestellt hat:
1. „Nachzuweisen ist die Kompetenz zu Problemlösungen und zukunftssicherer Bewältigung komplexer Transformations-, Umbruchs- und Krisenerscheinungen in der politischen Willensbildung. Durch negative Kompetenzeinschätzung vermehren sich Beunruhigung und Selbstzweifel.
2. Positives Lebensgefühl setzt Wohlfahrt und soziale Sicherheit voraus, für deren Rahmenbedingungen im Wesentlichen Staat, Politik als verantwortlich gelten: Der Output des politischen Systems bestimmt seine Legitimität wesentlich und vordringlich.
3. Eine als angemessen empfundene Verteilung von Leistungen und Lasten ist unausweichlich mitbestimmender (und verlässlich kaum zu definierender) Faktor für Systemzufriedenheit. Unangemessenes Verteilungsempfinden entzieht Zustimmung.
4. Effizienz, Transparenz und Dauer der Entscheidungsprozesse politischer Willensbildung bestimmen ihre Einschätzung. Gestalten sie sich negativ, gerät die Rechts- und Verfahrensordnung selbst in Kritik und Infragestellungen.
5. Primäre Sensibilität genießt funktionierende Kommunikation zwischen Bürgern und Institutionen, die Repräsentationslücken vermeidet. Letztlich bestimmt sie über die Legitimität der Macht.“
Als Jurist würde man hier sicherlich das eine oder andere Fragezeichen setzen können, insbesondere hat die Outputorientierung bezüglich des politischen Systems mit der demokratischen Legitimation im Rechtssinne wenig zu tun. Gleichwohl treffen die Beobachtungen des Politologen wohl zu.
Das war der erste Teil über Resilienz von Staat, Gesellschaft und Politik, während es im zweiten Teil um die Resilienz von Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit geht.
Hier beginnt ein anderer Altmeister, Dieter Grimm, mit einer Beschreibung der normativen Resilienz der Verfassung. Die Französin Aurore Gaillet, Universität Toulouse, ergänzt um die „Institutionelle Resilienz der Verfassungsgerichtsbarkeit“.
Betreffen die beiden vorherigen Kapitel durchaus bekannte Themen, so wirft der Titel „Ökonomische Resilienz der Verfassung“ schon eher Fragen auf. Es geht hier letztlich um die angemessenen Reaktionen auf wirtschaftliche Schocks und den dafür verfassungsrechtlich gesetzten Rahmen, wobei im Zentrum der Überlegungen die Gewährleistung der Versorgungssicherheit elementarer Güter wie Energie, Gesundheitsvorsorge und kritische Infrastrukturen steht. Wir springen zum dritten Teil: „Resiliente Staatlichkeit“, wobei Sina Fontane zunächst den resilienten Sozialstaat beschreibt. Christian Callies – ein früher Deuter des Umweltstaats in Deutschland – beschreibt „Resilienz im Umweltstaat“ und wirft dabei gleich zu Beginn die berechtigte Frage auf, ob mit dem neuen Begriff im Umweltschutz überhaupt ein Mehrwert verbunden sei oder der Begriff hier nicht vielmehr ein Fremdkörper, der „erprobte umweltstaatliche Prinzipien wie das Vorsorgeprinzip zu schwächen drohe (S. 173). Bei der Prinzipienvielfalt des Umweltrechts drängt sich dies geradezu auf. In einem Ausblick beschreibt Callies „Resilienz im Umweltstaat am Beispiel Klimaschutz“ – und spätestens hier wird deutlich, dass der Begriff durchaus brauchbar ist. Denn „Resilienz im Umweltstaat bedeutet mit Blick auf die planetaren Grenzen in erster Linie den „Safe Operating Space“ zu respektieren, um solchermaßen die Tragfähigkeit ökologischer Systeme und die Stabilität des Erdsystems zu gewährleisten“ (S. 195). Das leuchtet ein.
Aus Bayern (mehr noch: aus München) musste der Beitrag über Resilienz im föderalen Staat kommen, und zwar von Peter Michael Huber. In diesem Kontext nur zwei bemerkenswerte Zitate. Einmal werden „Relativierungen durch Verflechtungen untersucht. Huber stellt hier fest: „Verflechtungen von Bund und Ländern, wie sie etwa in gemeinsamen Behörden und Einrichtungen oder in Bund-Länder-Gremien greifbar werden, schwächen oder unterlaufen die Resilienz der föderalen Ordnung, weil das Zusammenwirken beider Ebenen der majoritär-populistisch bestimmten Seite immer auch formale und informelle Einflussmöglichkeiten eröffnet“ (S. 216). Fragt man sich hier nur „Wen meint er damit?“, so wird – unter der Überschrift „Parteienstaatliche Überlagerung“ die frühere Bundeskanzlerin konkret benannt: „Dessen ungeachtet handelte es sich um einen bis dato einzigartigen Übergriff einer Bundeskanzlerin in die Verfassungsautonomie eines Landes, der von der Öffentlichkeit jedoch kaum problematisiert und auch von den Medien nicht thematisiert wurde“ (S. 233). Gemeint ist natürlich die Affäre um den FDP-Ministerpräsidenten Kemmerich in Thüringen. Das Bedauern des Autors über das mangelnde Interesse muss man teilen.
Es folgt der letzte Teil über „Gesellschaftliche Herausforderungen und staatliche Resilienz“, wieder angefangen mit einem Altmeister, nämlich Gunnar Folke Schuppert, der die „Resilienz im Staat der digitalisierten Gesellschaft“ beschreibt. Quintessenz dieses Beitrags ist es, dass den Staat eine „Bürde“ treffe, „für funktionierende Infrastrukturen digital vernetzter Daseinsvorsorgeleistungen zu sorgen“ (S. 272). Dem wird man zustimmen müssen. Und schließlich zeigt uns Johannes Eichenhofer, was „Resilienz im Staat der Migrationsgesellschaft“ bedeuten kann. Er sinniert darüber nach, ob man nicht die Komplexität des geltenden Migrationsrechts deutlich reduzieren sollte, „etwa indem man von einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt auf eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ umstellt (S. 295). Dieser Vorschlag kommentiert sich sicherlich selbst.
Tristan Barczak
Der resiliente Staat
Nomos Verlag, 1. Auflage 2026
303 Seiten; 79,00 Euro
ISBN: 978-3-7489-4468-3
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