Praxisratgeber Strafverfahren

Der Anwaltskommentar StPO von Krekeler/Löffelmann/Sommer in 2. Auflage

Florian Wörtz

lit-anwaltkommentar-stpoDas Strafverfahrensrecht hat in jüngster Zeit einige einschneidende Änderungen erlebt. So wurde im neuen § 257 c StPO die Verständigung im Strafverfahren erstmals gesetzlich geregelt und bei der Untersuchungshaft die Regelungskompetenz zwischen Bund und Ländern neu geordnet. Weitere Gesetzesänderungen gab es im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie im Zweiten Opferrechtsreformgesetz. Diese Änderungen haben auch zahlreiche verfahrenstechnische Auswirkungen, welche von den Autoren in einer bewährten Mischung aus Praxisnähe und hohem wissenschaftlichem Anspruch aufgearbeitet wird.
Der Kommentar zur Strafprozessordnung von Krekeler/Löffelmann/Sommer folgt dem bewährten Muster der Reihe AnwaltsKommentar aus dem Anwaltverlag. Nach einem ersten Teil „Allgemeines“ mit allgemeinen Aussagen zur jeweiligen Norm wie Normzweck oder Reformvorhaben folgt in einem zweiten Teil „Regelungsgehalt“ die eigentliche Erläuterung der Norm. Der abschließende dritte Teil „Weitere praktische Tipps“ hält das, was er verspricht: Der Leser bekommt zahlreiche Tipps zur Prozesstaktik, alternative Verhandlungsmöglichkeiten, zur Darlegungs- und Beweislast, zu Kosten oder Vergütung.
Für Praktiker ist der Anwaltkommentar StPO von Krekeler/Löffelmann/Sommer ein äußerst hilfreicher Leitfaden und Nachschlagewerk. Neben einem Überblick sind die zahlreichen Praxistipps in allen Verfahrensstadien ein wichtiger Begleiter und helfen einem zusammen mit den Hinweisen zu alternativen Verhandlungsstrategien, eine möglichst übersichtige und erfolgreiche Verteidigungsstragie zu fahren.

Krekeler, Wilhelm / Löffelmann, Markus / Sommer, Ulrich (Herausgeber) Anwaltskommentar StPO
Deutscher Anwaltverlag, 2. Auflage 2010
2000 Seiten, gebunden, 128,- €
ISBN 978-3-8240-1031-8

Veröffentlicht von on Jul 25th, 2011 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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