Werkzeug für Praktiker

Der Kreutz/Opolony-Kommentar zum Pflegeberufegesetz in 1. Auflage

Rüdiger Rath

Wir alle werden immer älter und dadurch für immer längere Zeiträume auch pflegebedürftig. Dies ist die paradoxe Folge des eigentlich erfreulichen Umstands der immer besseren medizinischen Versorgung und Entwicklung sowie einer allgemein immer gesundheitsbewussteren Lebensführung. Daher lässt es sich leicht vorstellen, welche Ausmaße der bereits jetzt signifikante Pflegenotstand hierzulande schon in naher Zukunft erreichen wird, wenn hier nicht entschlossen gegengesteuert wird. Zumindest die ersten Schritte sind getan. Noch in der vorigen Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag nach intensiver Debatte das neue Pflegeberufsgesetz verabschiedet und in der aktuellen Legislaturperiode die ergänzende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nachgeschoben. Die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden darin zu einem künftig einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengeführt. Es ersetzt im Wesentlichen ab 2020 die beiden bisherigen Gesetze, das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz. Zum Ausbildungsbeginn am 1.1.2020 wird somit eine einheitliche fachberufliche Ausbildung zum Pflegefachmann/ Pflegefachfrau eingeführt. Neben der beruflichen Pflegeausbildung an Pflegeschulen führt das PflBG darüber hinaus auch ein generalistisch ausgerichtetes Pflegestudium an Hochschulen ein, das ebenso wie die berufliche Ausbildung zur unmittelbaren Tätigkeit an zu pflegenden Menschen aller Altersstufen qualifiziert. Damit wird die Ausbildung nun endlich an die sich wandelnden Versorgungsstrukturen und die sich verändernden Pflegebedarfe in der Akut- und Langzeitpflege angepasst.

Doch bringt diese sehr grundlegende Reform bei allen verantwortlichen Praktikern – Richtern, Rechtsanwälten, Verwaltungspraktikern, Hochschulangehörigen sowie angehenden Pflegefachfrauen bzw. Pflegefachmännern in der (hochschulischen) Ausbildung – einen erhöhten Orientierungsbedarf mit sich. In diese Lücke stößt nun die neue Kommentierung des Pflegeberufegesetzes aus dem Hause C.H. Beck, für die zwei ausgewiesene Kenner der Materie gewonnen werden konnten: zum einen Dr. Marcus Kreutz, LL.M., Rechtsanwalt und Stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes in Köln; zum anderen Dr. Bernhard Opolony, Ministerialdirigent im Bayerischen Staats­ministerium für Gesundheit und Pflege in München. Ihre Kommentierung verschafft einen Überblick über die neuen Pflegeberufe und ihre Ausbildungswege und gibt ein Instrument zur täglichen Bewältigung des neuen Gesetzes an die Hand. Sie stellt – wie die Verfasser bescheiden vorausschicken – „den Versuch dar, die neue Pflegeausbildung in ihren juristischen Facetten zu durchdringen, aber auch den Praktikern der Reform ein Werkzeug an die Hand zu geben.“ Man wolle „eine praktische Handreichung als Instrument zur täglichen Bewältigung des neuen Gesetzes“ liefern, die „dazu beiträgt, die Handhabung des Gesetzes durch alle Verantwortlichen zu erleichtern.“

Das Werk gliedert sich in fünf Teile: Algemeiner Teil; Berufliche Ausbildung in der Pflege; Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege; Anerkennung ausländischer Beschlüsse, Zuständigkeiten, Fachkommission, Statistik und Verordnungsermächtigungen, Bußgeldvorschriften; Besondere Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundfheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege; Anwendungs- und Übergangsvorschriften.
Fazit: Allen, die mit der Anwendung des Pflegeberufsgesetzes praktisch Neuland betreten, wird dieser Kommentar eine große Hilfe sein.

Kreutz/Opolony – Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG). Kommentar
Verlag C.H. Beck, 1. Auflage 2019
302 Seiten, Hardcover, 59 Euro
ISBN 978-3-406-73990-3

Veröffentlicht von on Jul 22nd, 2019 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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