Uwe Wesel legt seine „Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland“ vor
Matthias Wiemers
Der Rechtshistoriker Uwe Wesel (Jg. 1933) ist eine faszinierende Persönlichkeit. Er hat nicht nur zahlreiche rechtsgeschichtliche Werke verfasst, sondern daneben auch immer wieder aus seinem bewegten Leben erzählt – mitunter in Buchform. Jetzt hat er nochmal einen Band von nominal nur 276 Seiten vorgelegt, der es allerdings in sich hat. Während etwa vor zehn Jahren Jörn Ipsen mit seinem „Der Staat der Mitte“ im selben Verlag nur eine Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik vorlegte – und dabei natürlich auch auf die allgemeine Geschichte ausgreifen musste – teilt Wesel sein Werk nur grob in vier Teile ein: „Die Besatzungszeit 1945.1949“, „Die Zeit von Adenauer und Erhard 1949-1966“, „Von der ersten Großen Koalition bis zur Wiedervereinigung 1966-1990“ und „Von der Wiedervereinigung 1990 bis heute“.
Dieses „bis heute“ ist ernst zu nehmen, denn Wesel hat die Entwicklungen bis in die allerjüngste Vergangenheit beschrieben. Und zwar beschreibt er sie an Entwicklungen und Ereignissen im einfachen Recht, wobei Literaturangaben am Ende eines jeden der vier Kapitel weiterführende Lektüre ermöglichen.
Die Kapitel sind durchaus leicht variabel aufgebaut, weil es offensichtlich zu den einzelnen Phasen der bundesrepublikanischen Geschichte unterschiedlich viel zu berichten gab. Es sind 1-13, 14 -41, 42 – 66 und 67 – 86 Punkte in den vier Kapiteln, die jeweils in einer durchlaufenden Nummerierung als Randglossen markiert sind. Mit Zwischenüberschriften hält sich der Autor nicht groß auf, aber die Randglossen sind vollständig über das Inhaltsverzeichnis zu erschließen.
Die Ereignisse, die beschreiben werden, sind entweder Gesetzgebungsakte oder – mehr noch Entscheidungen von BGH und BVerfG, sowie vereinzelt auch Beschreibungen allgemeiner Entwicklungen. So beginnt der Band mit der Randglosse Nr. 1 „Geschichte und Wirtschaft“ und beschreibet sodann „Das Besatzungsregime“ (Rdnr. 2), die „Völkerrechtliche Situation Deutschlands“ (Rdnr. 3), um dann „Die Stunde der Verwaltung und Gründung von Ländern“ zu beschreiben (Rdnr. 4). In den späteren Kapiteln wird dann oftmals nur die einschlägige Entscheidung der beiden Höchstgerichte als Stichwort in der Randglosse genommen.
Der Band enthält ferner zahlreiche Querverweise, das heißt, auf Weiderholungen wird weitgehend verzichtet, sondern sogleich innerhalb des Bandes verwiesen.
Alles in allem ist das Buch ein vorzügliches Repetitorium für alle Juristen, die glauben, vielleicht nicht in jedem Rechtsgebiet die Entwicklung und die Zusammenhänge in den letzten 70 Jahren verstanden zu haben. Wir Leser dürfen hoffen, dass dies noch nicht die letzten Worte dieses Autors gewesen sein mögen.
Uwe Wesel, Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von der Besetzungszeit bis zur Gegenwart, Verlag C. H. Beck, München 2019, 276 S., 29,80