Gut versorgt

Der Reich-Handkommentar zum BeamtVG in 2. Auflage

Rüdiger Rath

Beamter müsste man sein. Da macht man beruflich zwar meistens keine großen Sprünge mehr, aber man ist angekommen im sicheren Hafen der Obhut von Vater Staat. Zugegeben, der eine oder andere in der freien Wirtschaft mag mehr verdienen, aber als Beamter ist man, wovon viele andere nur träumen können: versorgt auf Lebenszeit, und zwar auskömmlich. Denn komme, was da wolle: Kaum ein Szenario ist vorstellbar, in dem der deutsche Staat seine ihm treu ergebenen Diener Hunger leiden ließe. Daher gelten Beamte auch als die perfekten Schwiegersöhne respektive –töchter. Die Einzelheiten der beamtenrechtlichen Altersabsicherung, die Pensionsansprüche der Beamten und Richter im Bund, sind – wie es sich gehört – geregelt im Beamtenversorgungsgesetz (kurz BeamtVG). Einem Gesetz, das sich keineswegs durchgängig von selbst versteht, geschweige denn aus sich selbst heraus erklärt.

Doch gab es lange Jahre nur eine Loseblattkommentierung von Wilhelm Kümmel und Heinz Werhahn (heute nicht mehr lieferbar). Erst 2013 erschien im Verlag C.H. Beck die 1. Auflage des Handkommentars von Andreas Reich, einem leitenden Ministerialrat a.D. und Rechtsanwalt, der lange Jahre in den Landesverwaltungen Bayerns und Sachsen-Anhalts tätig gewesen ist. Ebenfalls 2013 brachte der unabhängige Outlook-Verlag einen 72-Seiten starken Mini-Kommentar zu diesem Gesetz heraus. Und 2017 ging dann als weitere unabhängige Konkurrenz auf der „CreateSpace Independent Publishing Platform“ noch ein 146 Seiten starker Kommentar von G. Recht ins Rennen.

Nun also halten wir, sechs Jahre nach der Erstauflage, was heutzutage schon eine lange Zeit ist, die 2.Auflage des BeamtVG-Kommentars von Andreas Reich in den Händen. Sie erläutert das Beamtenversorgungsgesetz übersichtlich und praxisorientiert. Berücksichtigt werden dabei auch die Landesversorgungsgesetze. (Die Versorgungsgesetze der Länder, die für die Pensionen von Landes- und Kommunalbeamten einschlägig sind, enthalten nämlich in vielen Bereichen gleichlautende Vorschriften wie das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes.) Eine vorangestellte Einführung zur Entwicklung des BeamtVG sorgt für die historische Einordnung. Im Übrigen liegen neben einer umfassenden Auswertung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung die Darstellungsschwerpunkte bei den Ausführungen zum Ruhegehalt, zur Hinterbliebenenversorgung, zur Unfallfürsorge und zur Versorgung besonderer Beamtengruppen, unter anderen von Beamten auf Zeit und Professoren. Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsG 2018/2019/2020 und das Gesetz zur Änderung des BeamtenstatusG und des BundesbeamtenG sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Zielgruppe dieses Werkes sind
Beamte im höheren und gehobenen Dienst in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Soldaten, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, sowie Hochschullehrer und Studierende an Verwaltungsfachhochschulen und Universitäten.

Andreas Reich
Beamtenversorgungsgesetz (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 2. Auflage 2019
478 Seiten; 99 Euro
ISBN-10: 3406737153

Veröffentlicht von on Jan 27th, 2020 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar!