Theorie und Praxis der Inneren Verwaltung

Deutsche Juristenbiographien, Teil 27: Willibalt Apelt (1877–1965)

Matthias Wiemers

Der hier vorzustellende deutsche Staatsrechtslehrer und Politiker Willibalt Apelt ist eigentlich nur noch Rechtshistorikern und Freunden antiquarischer Literatur bekannt. Seine „Geschichte der Weimarer Reichsverfassung“ von 1946 (2. Aufl. 1964) wurde im Zustand der inneren Emigration geschrieben und ist bis heute ein Standardwerk, das aus den Erlebnissen der unmittelbar Beteiligten schöpft. Gleichzeitig zeigt das lange Leben Apelts die Wandlungen in den staatsrechtlichen Ordnungsmodellen im 20. Jahrhundert in besonders eindrucksvoller Weise.
Willibalt Apelt wird als Sohn eines Verwaltungsjuristen und Enkel eines Philosophieprofessors, des Kantianers Friedrich Apelt, am 18. Oktober 1877 im sächsischen Löbau geboren. Der Vater, Dr. iur. Carl Alexander Apelt, wurde 1885 in das sächsische Ministerium des Innern berufen und war zuletzt Ministerialdirektor in diesem und Wirklicher Geheimer Rat in diesem Haus. Willibalt, dessen älterer Bruder ebenfalls Jurist wird, besucht das Vitzthum´sche Gymnasium in Dresden, wo er sich frühzeitig für deutsche Literatur begeistert. Nach dem Abitur 1896 besucht Willibalt zunächst für ein Semester die Universität Lausanne, um sich in der französischen Sprache zu bilden, und besucht Vorlesungen in verschiedenen Fächern, vor allem in Germanistik – mit dem Ziel, vielleicht Schriftsteller zu werden. Bereits zum 1. Oktober des Jahres tritt er den Dienst als Einjährig-Freiwilliger beim Leibgrenadier-Regiment in Dresden an, wo auch der Vater seinen Militärdienst geleistet hatte. Innerhalb des Dienstjahres wird Apelt zum Unteroffizier befördert und erlangt in den folgenden Jahren im Zuge von Wehrübungen des Reserve-Offiziers-Patent als Leutnant. Nach dem Wehrdienstjahr, das zu einem Umdenken in den persönlichen Planungen geführt hat, nimmt er wieder ein Studium auf, und zwar das der Rechtswissenschaften an der Universität München. Neben juristischen Vorlesungen, etwa bei Karl von Amira, hört Apelt Volkswirtschaftslehre bei Lujo Brentano, aber auch Vorlesungen aus anderen Fachrichtungen. Apelt tritt in einen Akademisch-Literarischen Verein ein, wohl eine Art Studentenverbindung.
Bereits das nachfolgende Sommersemester wird in Freiburg verbracht, bevor Apelt zum Wintersemester 1898 an seine sächsische Heimatuniversität in Leipzig wechselt. Dort zählen Rudolf Sohm und Adolf Wach zu seinen Lehrern. Das Wintersemester 1899 leitet die Examensphase ein, die nur durch einen Sanatoriumsaufenthalt in Davos unterbrochen wird, weil Apelt an einer leichten Lungentuberkulose erkrankt ist. Erst zum Herbst 1900 kann die Examensvorbereitung in Leipzig fortgeführt werden, was Apelt mit zwei Kommilitonen bewerkstelligt – ohne Repetitor. 1901 erfolgt auch die Promotion über das Vormerkungsrecht bei Strohal in Leipzig. Nach einem weiteren Aufenthalt in Davos tritt Apelt zum 1. Mai 1902 den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen an, der mit einer Station beim Amtsgericht Schwarzenberg im Erzgebirge beginnt und über das Amtsgericht Dresden-Neustadt, die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt und den Stadtrat von Löbau schließlich bei der Dresdner Bank endet.
Nach vier Jahren Vorbereitungsdienst erfolgt im Herbst 1905 das Assessorexamen, das fünf größere schriftliche Hausarbeiten aus verschiedenen Rechtsgebieten und den Wirtschaftswissenschaften umfasst. Als einziger Kandidat vor einer von dem Innenminister persönlich geführten Prüfungskommission besteht Apelt das Assessorexamen und wird umgehend in die sächsische innere Staatsverwaltung als Assessor an die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg übernommen.
1907 erfolgt in Schwarzenberg die erste Heirat mit der Tochter eines Finanzverwaltungsbeamten. Im Herbst des Jahres erfolgt die Versetzung nach Dresden als Hilfsarbeiter in das dortige Kultusministerium. Nach zwei Jahren lehnt Apelt die endgültige Übernahme in das Kultusministerium ab und wird deshalb noch einmal an die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt versetzt, wo er mit Bausachen befasst ist. In den Jahren 1908 und 1910 werden die Söhne Friedrich und Heinrich geboren, die später beide ebenfalls Juristen werden.
Während der Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung ist das Interesse für die Wissenschaft bei Apelt nicht erloschen, und es ergibt sich die Möglichkeit eines Lehrauftrags im sächsischen Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig, nachdem der bisherige Inhaber des Lehrauftrags verstorben ist. Dies weckt bei Apelt zugleich den Wunsch, sich in Leipzig in Verwaltungsrecht zu habilitieren. Hierfür reicht Apelt zunächst einen mehrmonatigen unbezahlten Urlaub ein und verfasst eine baurechtliche Studie, die im Jahre 1914 auch im Druck erscheint. Bei dem Großmeister des Verwaltungsrechts und Professor der Leipziger Fakultät Otto Mayer beißt er mit dieser Schrift aber auf Granit, weil dieser das Thema als zu eng ansieht.
Der inzwischen wehrdienstuntaugliche Apelt beantragt im Jahre 1914 vergeblich die Wiederaufnahme in das Heer, wird aber zunächst an die Amtshauptmannschaft Borna und schließlich wie gewünscht nach Leipzig versetzt, wo die Familie bereits lebt. Dort warten neue Aufgaben des Kriegsverwaltungsrechts auf den stellvertretenden Amtshauptmann.
Nach der Ablehnung durch Mayer verfasst Apelt eine neue Studie, und zwar zum damals schon bekannten Phänomen des verwaltungsrechtlichen Vertrags, die er 1916 bei diesem einreicht und die im Jahre 1920, also vor nunmehr 100 Jahren, auch gedruckt erschienen ist. Die Themenwahl war ebenfalls nicht ohne Wagnis, stammt doch von Otto das berühmte Wort, wonach der Staat nicht paktiere, und zudem sind die drei Auflagen seines deutschen Verwaltungsrechts ja durch ihre systemübergreifende Kontinuität – vom Kaiserreich über die Kriegszeit zur Demokratie – bekannt geworden. Mayers Werk beruhte bis zuletzt auf dem einseitigen hoheitlichen Machtspruch, dem Verwaltungsakt. Die Themenwahl schadet allerdings Apelt nicht, und die Apelt´sche Schrift kann als Grundlagenwerk gelten, das vier Jahrzehnte später noch einmal aufgelegt wurde.
Die erste Vorlesung im Wintersemester 1916/17 hält Apelt über das Kriegsverwaltungsrecht. 1918 steht die Beförderung zum Amtshauptmann an, der nach preußischem Vorbild später als Landrat bezeichnet wird, aber der Versetzung ins Erzgebirge kommt die Anforderung an das Berliner Reichsamt des Inneren zuvor. Der Erste Weltkrieg ist noch nicht zu Ende, und man träumt noch von Annexionen. Der König von Sachsen sollte Großfürst von Litauen werden, und um dies staatsrechtlich vorzubereiten, wird Apelt in eine Kommission ins Reichsamt, dem späteren Innenministerium berufen, was mit einer Umsiedlung nach Berlin verbunden ist. Im Reichsamt erlebt Apelt die Parlamentarisierung der Reichsregierung durch die Verfassungsänderung vom 28. Oktober 1918 und auch den Zusammenbruch des Kaiserreichs mit.
Bereits nach dem Assessorexamen Mitglied der Nationalliberalen Partei geworden, wird Apelt sodann einer der Begründer der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) in Sachsen.
Eine politische Zeitschrift „Die Deutsche Nation“ gründet er bereits um die Jahreswende 1918/19 mit und tritt darin für eine Neuordnung des Reiches namentlich durch Aufteilung Preußens ein. Aus einer Rückkehr nach Sachen – ins dortige Innenministerium – wird nichts, weil Apelt nun Mitarbeiter seines Parteifreundes Hugo Preuß als neuem Staatssekretär im Reichsamt des Innern bei der Vorbereitung eines Entwurfs für eine neue Reichsverfassung wird. In der Folge nimmt Apelt als Berater an den Verfassungsberatungen in Weimar teil. Die Bildung des Bundesrates sieht er bereits damals sehr kritisch und plädiert für die Einführung eines Senatsmodells – wie es nach dem Zweiten Weltkrieg erneut erfolglos diskutiert wird.
Nach der Rückkehr nach Sachen im Jahre 1919 wird Apelt neuer Leiter des Hochschulreferats im sächsischen Ministerium für Volksbildung und hat hier vor allem die einzige Universität des Landes zu betreuen: Leipzig. Am Ausbau der damals schon sehr bedeutenden Universität ist Apelt maßgeblich beteiligt und gründet 1920 auch eine Verwaltungsakademie in Dresden. Dies führt ihn zum Amt des Ersten Vorsitzenden des Bundesverbandes der deutschen Verwaltungsakademien bis in das Jahr 1933 hinein. Nebenher versieht Apelt einen Lehrauftrag für öffentliches Recht an der TH Dresden und wird sodann in Leipzig Honorarprofessor für Öffentliches Recht. Bereits zum 1. Oktober wird Apelt allerdings schon auf ein neu geschaffenes Ordinariat an der Leipziger für Öffentliches Recht an der Leipziger Fakultät berufen, womit seine Ministeriumszeit endet. Apelt errichtet u. a. ein Institut für Steuerrecht.
Die akademische Tätigkeit wird unterbrochen durch die Übernahme des Ministeramts im Staatsministerium des Innern in Dresden im Frühjahr 1927. Neben einer Neuregelung und Verbesserung der Besoldung des Öffentlichen Dienstes schafft Apelt in dieser Zeit eigenhändig eine neue sächsische Bauordnung und beteiligt sich an Arbeiten zur Vorbereitung einer Reichsreform. Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde eingeführt, und Apelt stellt die ersten Frauen im höheren Dienst des Ministeriums ein.
Ende Oktober 1929, nach dem Ausscheiden aus der Regierung, kehrt Apelt auf seinen Leipziger Lehrstuhl zurück und verbleibt dort bis kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten auf Reichsebene. 1930 heiratet er die bisherige Pflegetochter Christa, nachdem die erste Frau bereits 1927 verstorben ist. Nach zwei Dekanatsjahren von 1930/31 bis 1932 wird Apelt aufgrund der missbräuchlichen Anwendung des NS-Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 zwangspensioniert und nicht meritiert.
Die Familie siedelt nun nach Bayern über, wo ein Ferienhaus erworben wird, das man viele Jahre bewohnt. Apelt wird noch einmal Vater einer allerdings behinderten Tochter und verbringt die Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im ländlichen Bayern. Die Söhne sterben durch einen Unfall und als Soldat im Zweiten Weltkrieg. Schon in dieser Zeit schreibt Apelt an seiner Geschichte der Weimarer Reichsverfassung und wird nach dem Einmarsch der Amerikaner im Mai 1945 von diesen für kurze Zeit als Ortsvorsteher im Örtchen Walchensee eingesetzt. Apelt wird Vorsitzender eines Entnazifizierungsausschusses, noch bevor überhaupt die große Welle der Entnazifizierungsverfahren in interalliierter Abstimmung erfolgt. Zum Sommersemester wird Apelt mit der kommissarischen Verwaltung eines Lehrstuhls an der Münchner Juristenfakultät betraut. Ein Prorektorat und ein zweijähriges Dekanat an der juristischen Fakultät folgen, auch eine Nebentätigkeit als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Akademische Schüler werden Klaus Obermayer und Günter Dürig. 1949 erfolgt eine mehrmonatige Reise in die USA, 1952 die Emeritierung und der Neubau eines Hauses in Gräfelfing bei München. Dort ist Willibalt Apelt am 16. Juni 1965 gestorben.
Der Titel der u. a. von seinem Lehrstuhlnachfolger Theodor Maunz herausgegebenen Festschrift zum 80. Geburtstag „Staat und Bürger“ gibt m. E. das Wesen des Jubilars nur unzureichend wieder. Man wird ihn vor allem als Staatsdiener im besten Sinne des Wortes bezeichnen können.

Quellen:
Willibalt Apelt, Jurist im Wandel der Staatsformen. Lebenserinnerungen, Tübingen 1965

Veröffentlicht von on Feb 3rd, 2020 und gespeichert unter DRUM HERUM, RECHT HISTORISCH. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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