Dienst ist Dienst und Sturz ist Sturz?

„Das Dienstunfallrecht für Bundes- und Landesbeamte“ in 1. Auflage

Ludwig Deist

Beamte sind, wie jeder weiß, in vielfacher Hinsicht privilegiert. Und wenn ihnen dann doch einmal etwas zustößt, fallen sie zumeist weicher als fast alle anderen. Handelt es sich nämlich um einen Dienstunfall im Sinne des BeamtVG, dann winkt ihnen u.a. ein erhöhtes Dienstunfallruhegehalt. Doch ist dies für die Betroffenen keineswegs ein Selbstläufer, denn vielfach steckt der sprichwörtliche Teufel im Detail. Bisher mussten sich die Betroffenen, um mehr über ihre Rechte zu erfahren, oftmals durch einen Berg von Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsurteilen kämpfen. Nun ist im Verlag C.H. Beck eine systematische Darstellung des Dienstunfallrechts mit praktischen Beispielsfällen und Bearbeitungsfällen für Dienstunfallanträge erschienen, die auch Formulierungshilfen für Gutachteraufträge enthält und Fragen des Beweisrechts und der Beweislast behandelt.

Ziel der Autoren ist es somit, wie es im Vorwort heißt, „für die Praxis auf Bundes- und Landesebene unter Konzentration auf typische Problemkreise einen verlässlichen Kompass und eine praktische Arbeitshilfe für das Dienstunfallrecht zu liefern“. Die gesetzlichen Regelungen und zentralen Verwaltungsvorschriften werden im Zusammenhang dargestellt und entsprechend ihrer praktischen Relevanz näher betrachtet. Neu ist hier z.B. die Sachschadenserstattungsrichtlinie des BMI für den Ersatz von Sachschäden vom 28.3.2019, die im Kontext von § 32 BeamtVG („Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen“) eine wichtige Rolle spielt. Zudem werden in einer Synopse im Anhang die in weiten Teilen gleich strukturierten Beamtenversorgungsgesetze des Bundes und der Länder zu Dienstunfällen gegenübergestellt. Und was für die Leser dieses Buches von besonderem Nutzen sein dürfte: Die Rechtsprechung sowohl zu Unfällen von Bundesbeamten als auch zu Unfällen von Beamten im Landes- und Kommunaldienst wird sorgfältig ausgewertet und erläutert. Zielgruppe dieses Werkes sind somit die Bearbeiter in den Dienstunfallfürsorgestellen, Rechtsanwälte, Richter, Verbandsjuristen, begutachtende Ärzte, Personalvertretungen, Gewerkschaften und nicht zuletzt im Dienst verunfallte Beamte selbst oder deren Angehörige und Hinterbliebene.

Der Aufbau des Buches folgt der inhaltlichen Struktur der Materie, wie bereits die Kapitelüberschriften verraten: Dienstunfall, Wegeunfall, Berufskrankheiten, Heilverfahren, Unfallausgleich und Minderung der Erwerbstätigkeit, der sog. qualifizierte Dienstunfall, Melde- und Untersuchungsverfahren, Begutachtung, Beweisgrundsätze im Dienstunfallrecht, Sachschadenersatz und Sonderfragen. So bleiben letztlich keine Fragen offen, wobei sich die Verfasser auch bei notorisch umstrittenen Fallgruppen mutig positionieren. Beispiele: Das Mobbing zulasten eines Beamten kann wohl nur bei einem plötzlichen singulären Ereignis als Dienstunfall für das Opfer angesehen werden, aber genau dies liegt typischerweise gerade nicht in der Natur des Mobbings, das eher aus langfristig angelegten kleineren Sticheleien besteht. „Schockierende Dienstgespräche“ können grundsätzlich einen dienstunfallrechtlich relevanten Schock auslösen. Allerdings wurden Ohnmachtsanfälle bei kritischen Personalgesprächen oder die Entwicklung von Depressionen nach der Mitteilung der Einleitung von Disziplinarverfahren oder Versetzung/Umsetzung von der Rechtsprechung nicht als Dienstunfall anerkannt.

Günther / Michaelis / Brüser
Das Dienstunfallrecht für Bundes- und Landesbeamte: Dienstunfall, Begutachtung, Unfallvorsorge
C.H. Beck 2019
286 Seiten; 59,00 Euro
ISBN: 978-3-406-73586-8

Veröffentlicht von on Apr 27th, 2020 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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