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Der Beck’sche Sozialgesetzbuch IX-Kommentar in 14. Auflage

Ludwig Deist

Aus der Reihe „Beck‘sche Kommentare zum Arbeitsrecht“ ist nun schon in 14. Auflage der Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben-Kommentar zum SGB IX erschienen, worunter sich das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, vulgo das Schwerbehindertenrecht, verbirgt. Nun wird sich mancher Jurist womöglich irritiert fragen, ob diese von der Verlagsseite vorgenommene Einordnung der Kommentierung eines (öffentlich-rechtlichen) Sozialgesetzbuch-Bandes ins (privatrechtliche) Arbeitsrecht so ihre systematische Richtigkeit hat. Doch darauf kommt es hier, rein praktisch gesehen, nicht unbedingt an, denn zu Ende gedacht ist das Schwerbehinderten-Recht in der Tat eine Materie, deren Auswirkungen sich zum größten Teil auf bestehende oder auch nur anvisierte Arbeitsverhältnisse erstrecken (Stichworte „Behindertenquote“ und Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen), mit der sich also  zuallererst jene zu befassen haben, welche die Herausgeber auch als primäre Zielgruppe ihrer Publikation ausgemacht haben: nämlich Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte. Erst in zweiter Linie wendet sich dieses Buch also an jene Institutionen, an die ein unbefangener Beobachter vielleicht zuerst gedacht hätte:
an Schwerbehindertenvertretungen und -organisationen, Versorgungsämter, Integrationsämter und Rehabilitationsträger. Und schließlich, das bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung, werden selbstredend auch mit diesen Themen befasste Richter und Rechtsanwälte zu diesem Werk greifen.

Was ist nun zur diesjährigen Neuauflage zu sagen? Sie setzt die Neukommentierung der Vorauflage fort und vervollständigt die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden letzten Änderungen der SGB IX-Reform. Berücksichtigt wird das Bundesteilhabegesetz inklusive der Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Reha-Trägern. Wichtigste Neuerung ist jedoch die Eingliederungshilfe. Diese wird ab dem 1.1.2020 nicht mehr in den §§ 53 ff. SGB XII, sondern in Teil 2 des SGB IX geregelt. Die neuen Vorschriften waren bislang nur skizziert und werden in der Neuauflage umfassend kommentiert. Besonders zu nennen sind u.a. die Vorschriften zur Berücksichtigung von Vermögen und zum Eigenbetrag der Leistungsberechtigten. Der Stand der Kommentierungen ist der 1.1.2020.

Neumann, Pahlen, Greiner, Winkler, Jabben –
Sozialgesetzbuch IX. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Verlag C.H. Beck, 14. Auflage 2020
1151 Seiten, 115 Euro
ISBN: 978-3-406-74143-2

Veröffentlicht von on Sep 21st, 2020 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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