Der einzige Kommentar zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in 2. Auflage
Rüdiger Rath
Lohnt es sich überhaupt, einen Gesetzeskommentar herauszubringen, wenn es sich nur um ein klitzekleines Gesetzchen mit gerade einmal 23 Paragraphen handelt? Dass diese Frage durchaus berechtigt ist, zeigt der Umstand, dass es auf dem Markt nur eine einzige Kommentierung zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gibt, die noch dazu ihre gerade erst 2. Auflage erlebt – geschlagene sieben Jahre nach der Vorauflage. Doch wer sich – aus welchem Grund oder Anlass auch immer – näher mit der Thematik Schwarzarbeit beschäftigt, merkt schon bald, dass diese 23 Paragraphen gleichsam einen Rattenschwanz an Bezügen nach sich ziehen, so dass es wahrlich keine Überraschung ist, dass die vor kurzem bei C.H. Beck erschienene Zweitauflage des einzigen SchwarzArbG-Kommentars auf einen Umfang von stolzen 508 Seiten kommt.
Es geht ja schon los mit §1, der den Zweck des Gesetzes bestimmt und eine ellenlange Definition der Begriffe Schwarzarbeit und Illegale Beschäftigung liefert, die bereits an mehreren Stellen auf andere gesetzliche Regelungen verweisen, nämlich auf § 14 der Gewerbeordnung und §1 der Handwerksordnung, ferner auf § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und §6a des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft. Und das ist erst der Anfang. Keine Schwarzarbeit ist hingegen, auch das regelt bereits §1 des SchwarzArbG, was nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder im Wege der Selbsthilfe geleistet wird, was natürlich jeweils ebenso sauber definiert und unter ausführlicher Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung erörtert sein will.
Kurz gesagt, der „Spezialist für schwarze Schafe“ (Werbeslogan des Verlags) liefert über die Kommentierung der besagten 23 Paragraphen des Gesetzes hinaus auch eine Zusammenstellung diverser, z.T. nicht leicht auffindbarer Arbeitsmaterialien sowie eine Querschnittskommentierung zum einschlägigen Arbeits, Steuer, Sozial und Strafrecht, und das durchgehend detailliert und fundiert.
Die Schwerpunkte der Kommentierung liegen auf dem Verfahrensrecht und dort besonders auf der Abgrenzung zwischen Prüfungshandeln und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie der Unterrichtung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Ergänzend finden sich Praxishilfen für die anwaltliche oder Steuerberatung wie ein Berufsgruppen-ABC zur schnellen und zuverlässigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit.
Die Neuauflage bringt die Kommentierung auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur und legt besonderen Fokus auf die Darstellung der selbständigen Durchführung des Ermittlungsverfahrens. Somit richtet sich der SchwarzArbG-Kommentar an Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Gewerbetreibende, die Bauwirtschaft, Verbände und Personalverantwortliche, Justiz, aber ebenso an die mit dem SchwarzArbG befassten Behörden wie Hauptzollämter, Sozialversicherungsträger und Versicherungen, Sozialämter, Bundesagentur und Finanzbehörden.
Obenhaus/Herden/Jäger/Meyer/Pielke
Schwarzarbeitsbekämpfungsgetz (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 2. Auflage 2025
508 Seiten; 119,00 Euro
ISBN: 978-3-406-79643-2